|
Gestaltung von Anteilsrechten |
Durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Gesellschaften (ESUG) wird das Insolvenzplanverfahren erweitert und gestärkt. Jetzt ist auch ein Eingriff in Anteilsrechte möglich. Gläubiger können ihre Forderungen in Eigenkapital umwandeln und verfügen dann über die Möglichkeit, die Entscheidungen der Unternehmensführung zu beeinflussen und zum anderen am künftigen Erfolg des Unternehmens beteiligt zu werden. Dies scheiterte bisher oft an der ablehnenden Haltung der Gesellschafter, die einer Anteilsübertragung zustimmen mussten. Das ESUG ermöglicht einen Gesellschafterausschluss oder - wechsel gegen den Willen der Gesellschafter.
Fragen?
Kontakt: Hermann Kulzer Master of business and administration Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator (univ. DIU)
kulzer@pkl.com 0351 8110233 FAX 8110244 |
|
|