insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Beispiel
Schutzschirmverfahren
Insolvenzplanverfahren nach Inso (ESUG): Insolvenzplan als Chance
Gesetz zur Erleichterung der Sanierung (ESUG): Sanieren statt liquidieren
Ziele des Insolvenzplanverfahrens
Vorteile des Insolvenzplanverfahrens
Gestaltung von Anteilsrechten
Leiser: Sanierung in Eigenverwaltung
pkl-Plan-Beispiel: Waggonbau Niesky GmbH
Checkliste
Insolvenz gestern und heute: von Götzen bis Garant
Insolvenzplan für Freiberufler
Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfall
Insolvenzplan-Vorabcheck
Insolvenzplan auch verfahrensbegleitend möglich
Kontakt
Stichworte
Krise ist Gefahr und Chance
Insolvenzplan Gliederung natürliche Person
Insolvenzplan.co
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Onlineanfrage
Standorte
Links
Webakte

Gestaltung von Anteilsrechten

Durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Gesellschaften (ESUG) wird das Insolvenzplanverfahren erweitert und gestärkt.

Jetzt ist auch ein Eingriff in Anteilsrechte möglich.

Gläubiger können ihre Forderungen in Eigenkapital umwandeln und verfügen dann über die Möglichkeit, die Entscheidungen der Unternehmensführung zu beeinflussen und zum anderen am künftigen Erfolg des Unternehmens beteiligt zu werden.

Dies scheiterte bisher oft an der ablehnenden Haltung der Gesellschafter, die einer Anteilsübertragung zustimmen mussten.

Das ESUG ermöglicht einen Gesellschafterausschluss oder - wechsel gegen den Willen der Gesellschafter.

Fragen?

Kontakt:
Hermann Kulzer
Master of business and administration
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
kulzer@pkl.com
0351 8110233
FAX 8110244

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11