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Gestaltung von Anteilsrechten

Durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Gesellschaften (ESUG) wird das Insolvenzplanverfahren erweitert und gestärkt.
Jetzt ist auch ein Eingriff in Anteilsrechte möglich.
Gläubiger können ihre Forderungen in Eigenkapital umwandeln und verfügen dann über die Möglichkeit, die Entscheidungen der Unternehmensführung zu beeinflussen und zum anderen am künftigen Erfolg des Unternehmens beteiligt zu werden.
Dies scheiterte bisher oft an der ablehnenden Haltung der Gesellschafter, die einer Anteilsübertragung zustimmen mussten.
Das ESUG ermöglicht einen Gesellschafterausschluss oder - wechsel gegen den Willen der Gesellschafter.

Fragen?

Kontakt:
Hermann Kulzer
Master of business and administration
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (univ. DIU)

kulzer@pkl.com
0351 8110233
FAX 8110244

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11