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25.01.2013 Konflikte im Unternehmen eskalieren lassen oder aktiv klären?
Information Die tägliche Arbeit in Firmen zwischen Geschäftsführern, Gesellschaftern, Mitarbeitern oder Teams kann Konflikte verursachen. Viele Konflikte haben positive Potentiale- sie legen Missstände offen, schaffen Veränderungen und Reibung.
Konflikte mit positiven Potentialen können von Unternehmen im Rahmen ihrer Selbstbewäl-tigungskräfte geklärt werden.
Andere Konflikte - ich nenne sie "bad conflicts"- können destruktiv verlaufen.
Kollegen oder Teams verletzen oder gar zerfleischen sich.
Es besteht keine Selbstbewältigungschance mehr.
Durch bad conflikts können Belastungen und Schäden an/für Mitarbeitern und Unternehmen entstehen, vgl Link zum Stressreport 2012 unten.
Die Bundesarbeitsministerin fordert auf Grund des dramatischen Anstiegs von Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen (53 Millionen Fehltage im Jahr in Deutschland) eine Änderung des Führungsverhaltens und der Führungskultur.
Hilfe von außen ist sinnvoll oder sogar notwendig.
Meines Erachtens hilft der Aufbau eines Konfliktmanagementsystems zur nachhaltigen Verbesserung der Firmen- und Streitkultur. Mitarbeiter und Teams, die nicht mehr gegeneinander arbeiten, sondern kreativer, zufriedener, leistungsfähiger, belastbarer.
Der Aufbau eines Konfliktmanagementsystems beginnt mit dem Auf- und Ausbau von verschiedenen Konfliktanlaufstellen.
Diese Stellen müssen durch qualifizierte interne Mitarbeiter oder durch externe Spezialisten besetzt werden, z.B. Betriebsrat, interne Konfliktlotsen, externer Coach, externer Wirtschaftsmediator.
Die Konfliktanlaufstellen sind für unterschiedlich Konfliktarten und - stufen zuständig.
Eine Chance "bad conflicts" zu klären, ist die Wirtschaftsmediation mit Hilfe eines Mediators. 
Es gibt viele verschiedene Methoden, eine Mediation durchzuführen.
Sie muss an den jeweiligen Fall angepasst werden.
Wir glauben an unserer Methode und sind daher auch bereit mit den Leistungen der Stufe 1 in Vorleistung zu gehen. Wenn diese Stufe 1 nicht erfolgreich durchlaufen werden kann, berechnen wir kein Honorar.
Die Stufe 1 der Wirtschaftsmediation:

Sie dient dem Kennenlernen des Mediators und der Konfliktparteien.
Diese Orientierungsphase ist ohne Risiko für das Unternehmen/Organisation und die Konfliktparteien.
Bei Ungeeignetheit oder fehlender "Chemie" endet der Mediationsversuch an dieser Stelle.
Es fällt kein Honorar an, eventuell nur der Ersatz der Fahrkosten.
Die Vertraulichkeit ist auch beim Scheitern gesichert.
Einzelne Schritte der Stufe 1
:
*Einführung und Vorstellung des Wirtschaftsmediators
*Darstellung des Mediationsverfahrens und der Verfahrensgrundsätze
*Erfassung der Issues (Streitthemen) bei gemeinsamer Anwesenheit der Konfliktparteien
*Klärung der relevanten Parteien
*Klärung der Bereitschaft der Parteien bei einer Mediation mitzuwirken
*Meine Zauberfrag
e an Konfliktpartei 1 (in getrennter Sitzung)
*Meine Zauberfrage an Konfliktpartei 2 (in getrennter Sitzung)
* gemeinsame Zusammenfassung des Besprechungsergebnisses
* Abschluss des Mediatorenvertrages
* Festlegung der Folgetermine
Die einzelnen Schritte der Stufe 2:

*Regeln der Folgeverhandlungen werden gemeinsam festgelegt
*Konfliktdarstellung aus Sicht der Partei 1 im Einzelnen (gemeinsame Sitzung
*Konfliktdarstellung aus Sicht der Partei 2 im Einzelnen (gemeinsame Sitzung)
* Klärung der Interessen und Bedürfnisse der Partei 1
* Klärung der Interessen und Bedürfnisse der Partei 2
* Klärung der Bedürfnisse des Unternehmens und anderer stakeholder
Stufe 3 der Wirtschaftsmediation:

* Wendepunkte suchen
* Lösungsoptionen erfassen
* Lösungsoptionen entwickeln
* Lösungsoptionen bewerten
*Alternativen bei Nichteinigung
Stufe 4 der Wirtschaftsmediation

* Neutrale Kriterien/Legitimität finden
* Lösung ausarbeiten und fixieren

Nutzen Sie die Wirtschaftsmediation.
Nutzen Sie meine Methode und Erfahrung.
Für Non-Profit-Organisationen und interessante Einzelfälle bestehen Sonderkonditionen.
Nachfolgend einige Infos zum Konfliktmanagement.

1. Förderung der neuen Streitkultur durch das Mediationsgesetz
Mit dem Mediationsgesetz sollte die Auflage der Europäischen Union erfüllt werden, die vorsieht, eine europäische Mediationsrichtlinie in nationales Recht umzuwandeln.
Das MediationsG ist gemäß Art. 9 am 26.7.2012 in Kraft getreten.
2. Ziel des Gesetzes
Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern.
Das Mediationsgesetz regelt Rechte (z.B. Zeugnisverweigerungsrecht) Pflichten (z.B. Verschwiegenheit) und Aufgaben der/des Mediator/inn/en.
Die Verhandlungsergebnisse können für vollstreckbar erklärt werden, um von den Parteien getroffene Einigungen auch durchsetzbar zu machen. 
Etwaige Kläger sollen in Zukunft angeben, ob der Versuch einer Mediation unternommen wurde, damit Gerichte ihnen diese eventuell noch empfehlen können.
Die Streit- und Rechtskultur soll sich positiv verändern.

Mit einer Mediation können Streitigkeiten gelöst werden, ohne Eskalation oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
3. Vorteile der Mediation
3.1. Vermeidung einer Konflikteskalation

Ohne Konfliktbewältigung droht ab bestimmten Konflikteskalationsstufen beiden Konfliktparteien und dem Unternehmen Schaden.
3.2. Schnelligkeit einer Lösung

Die Dauer und der Ausgang von Konflikten ohne Einsatz eine Mediation ist nicht prognostizierbar. Ein Prozess kann sich Wochen oder Monate hinziehen. Wenn der Konflikt vor Gerichten ausgetragen werden muss, kann er sich Jahr hinziehen.
Rund 80 % der Mediationsverfahren verlaufen erfolgreich - für beide Parteien und sparen viel Zeit.
3.3. Parteien bleiben Herr des Verfahrens

Der Mediator hat Spezialkenntnisse in der Verhandlungstechnik, die er einbringt. Doch behalten beide Parteien das Heft des Handelns in jedem Stadium des Verfahrens in der Hand.
Die Parteien entscheiden über die Spielregeln, den Ablauf, Ausgang oder Abbruch des Verfahrens.
3.4. Geringere und überschaubare Kosten
Wirtschaftsmediationen sind preiswert - sie sind ihren Preis wert.
Wir rechnen die Mediation nur ab, wenn wir die Stufe 1 erfolgreich absolviert haben.
Hier besteht nach einigen Stunden bereits der erste Wendepunkt:
Wir gehen insoweit ebenfalls ins Risiko.
Wir machen dies, weil wir von unserer Methode voll überzeugt sind und davon, auch sie zu überzeugen. 
3.5. win-win und Nachhaltigkeit

Die Mediation zielt auf eine sachbezogene Lösung, die den Interessen beider Parteien dient. Statt der Frage, wer hat Recht, lenkt die Mediation den Blick auf die Frage:
Wovon haben beide Parteien einen Gewinn - eine Gewinner-Gewinner (win-win) Situation?
3.6. Diskretion und Neutralität

Die Wirtschaftsmediation läuft nicht öffentlich ab.
Die Parteien und der Mediator vereinbaren absolute Vertraulichkeit.
4. Der Mediator

Der Mediator ist im Sinne einer Allparteilichkeit zur absoluten Neutralität verpflichtet, um als "Streithelfer" von beiden Parteien akzeptiert zu werden. Neben subjektiven Anforderungen betreffend die Neutralität (Unvoreingenommenheit gegenüber jedem Medianten und Lösungsmöglichkeiten, Gleichbehandlung der Medianten) sind auch objektive Neutralitätskriterien durch den Mediator zu beachten.
Dem Mediator steht nach § 383 I Nr.6 ZPO über die ihm anvertrauten Tatsachen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.
Ein Mediator versucht Streitende zur Einsicht zu führen.  Er ist kein Richter.
Vielmehr hilft er mit, die Bedingungen zu schaffen, dass die Konfliktparteien selbst eine ihren Interessen entsprechende konstruktive Lösung finden. Der Mediator darf den Inhalt des Vergleichs nicht beeinflussen, denn seine Aufgabe besteht nur darin, sich der "Hebammen-Technik" zu bedienen: Er muss den Vergleich zur Welt bringen,
5. Konfliktinhalte und Eskalationsstufen

Die Mediation ist geeignet bei verschiedenen Konfliktarten und -typen.
Es gibt zahlreiche verschiedenartige Konfliktinhalte, Konflikttypen und  Konfliktarten.
Im Rahmen der Mediation muss der jeweilige Konflikt auch im Hinblick auf die Oberflächen- und Tiefenstruktur analysiert werden. Die Wahl der passenden Lösung eines Konflikts muss in Abhängigkeit davon getroffen werden, wie weit ein Konflikt eskaliert ist (Eskalationsstufen)
6. Konfliktarten

*Konflikte über Sachinhalte
*Konflikte über Glaubensinhalte
*Konflikte über Wertüberzeugungen und Interessen
*Konflikte über Ziele
*Konflikte über die Verteilung materieller Ressourcen, von Einfluss und Macht
*Konflikte über Regeln, Normen, Formales
*Konflikte über Beziehungen und Rollen
*Konflikte unterschiedlicher kultureller Herkunft
*Gemachte Konflikte (Konflikt wird bewusst herbeigeführt), vgl. Mediation Lehrbuch für Psychologen und Juristen von Montada und Kals, S. 74
7. Eskalationsstufen nach Glasl 1998)

7.1. Verhärtung (sachbezogene Gespräche)
7.2. Debatte (rohere Gespräche, fixe Positionen)
7.3. Taten (vollendete Tatsachen statt Gespräche)
7.4. Gut-Böse Denken  (Gewinn oder Verlust; Selbstüberschätzung)
7.5. Gesichtsverlust (Destruktion des Images)
7.6. Drohen (Drohungen und Schüren von Angst)
7.7. Begrenzte Vernichtung (Schläge zum Schaden des Anderen)
7.8. Zersplitterung (Angriffe auf Nervenzentrum; Sabotage)
7.9. Koste es was es wolle (totale Konfrontation; Selbstvernichtung wird in Kauf genommen)
8. Meine Ausbildung und Angebot
Ich beschäftige mich seit Jahren mit Unternehmenskrisen und -konflikten.
Ich wurde vor Jahren ausgebildet nach dem Harvard Konzept.
Dieses Modell war ein Baustein der erforderlichen Kompetenzen für ein erfolgreiches Wirtschaftsmediationsverfahren. Maßgeblich haben  mich in der Folge meine Ausbildung an der DIU, die Forschungen und Methoden der Herren Schulz von Thun, Christoh Thomann und des Univ. Prof. Dr. Friedrich Glasl geprägt.


Hermann Kulzer
Master of Business Administration (EHS Dresden)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator

0351 8110233
kulzer@pkl.com

Link zum Stressreport Deutschland 2012 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht.




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Verfasser: Hermann Kulzer, Master of Business, Rechtsanwalt, Mediator (Harvard Konzept)
 
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