Geben der Vorstand einer Aktiengesellschaft und der Aufsichtsrat eine unzutreffende Corporate-Governance-Erklärung ab, ist die Entlastung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung anfechtbar.
Im Dauerkonflikt mit dem verstorbenen Medienunternehmer Leo Kirch und der Deutschen Bank ging es um mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Jahr 2009.
Das OLG Frankfurt am Main erklärte mit (rechtskräftigem)Urteil vom 05.07.2011, Az. 5 U 104/10 die Beschlüsse der Hauptversammlung 2009 zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Genehmigung neuen Kapitals für nichtig.
Nach Auffassung des Gerichts hat der Vorstand unterlassen, über die im Jahr 2008 durchgeführte Kapitalerhöhung zum Erwerb der Postbank-Beteiligung in der Hauptversammlung zu berichten. Ferner hat der Vorstand unterlassen, den Ausschluss des Bezugsrechts für Aktionäre und den vorgeschlagenen Ausgabebetrag zu begründen und den Aktionären dazu Rede und Antwort zu stehen.
Die Aktionäre hätten die Vorstandsarbeit in diesem Punkt nicht überprüfen können.
Indem der Vorstand auch auf Nachfrage dazu in der Hauptversammlung nur ausweichend antwortete bzw. auf frührer gegebene Antworten verwies, habe er zudem das Auskunftsrecht der Aktionäre zu diesem herausragenden Geschäft verletzt. |