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01.04.2012 Unternehmervollmacht oder: Chaos bei Unfall oder Krankheit des Geschäftsführers ohne Vorsorge
Information Ohne Unternehmervollmacht gibt es unkalkulierbare Gefahren und Chaospotentiale

Ein tatsächlicher Fall:

Der alleingeschäftsführende Gesellschafter mehrerer Gesellschaften war 42 Jahre alt- verheiratet, zwei Kinder und sehr sportlich- er fuhr regelmäßig mountainbike-Rennen, rauchte und trank nicht.

Eines Tages erlitt er ohne jegliche Vorankündigung einen Schlaganfall.
Er war nicht mehr ansprechbar und lag Wochen auf der Intensivstation.

In den Firmen gab es keinen Notfallplan- der Unternehmer hatte keinen Prokuristen eingesetzt und keinen zweiten Geschäftsführer. Es gab keine Unternehmervollmacht- keine Vorsorgevollmacht. Er hatte nie damit gerechnet, dass ihm derartiges passieren könne.


Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung war nicht möglich.
Die Neubestellung eines Geschäftsführers war nicht möglich.

Es musste ein Betreuer bestellt und für alle wesentlichen Handlungen eine Genehmigung des Gerichts eingeholt werden. Die Gesellschaften waren dadurch nicht mehr handlungsfähig.

Die Gesellschaften gerieten bereits nach 4 Wochen in eine existenzielle Bedrohung.

Was hätte man ganz einfach anders regeln können oder müssen?

RECHTZEITIG eine Unternehmervollmacht erstellen.

Wir organisieren für den Unternehmer/Manager/Vorstand/Geschäftsführer alle erforderlichen Formalitäten zur Erstellungen einer Unternehmervollmacht und/oder einer Handlungsvollmacht und/oder Betreuungs- uhd Vorsorgevollmacht.

Verbinden Sie dies mit einem schönen Tag/Wochenende in Berlin oder Dresden.

Die Kosten für unsere Leistungen liegen -einschließlich der notariellen Beurkundung- im Schnitt nicht höher als der Preis für einen hochwertigen Anzug.

Nehmen Sie sich die Zeit für sich und schützen Sie sich, die Familie und die Firma vor Chaos im Falle eines Unfalls oder Krankheit.

Wir stehen Ihnen auch als Bevollmächtigte für Notsituationen zur Verfügung- zur Führung der Geschäfte bis der Unternehmer wieder handlungsfähig ist.


Wir empfehlen ferner rechtzeitig Vorsorge zu treffen für den Fall von Krisensituationen, z.B. der Geschäftsführer wird persönlich in Regress genommen in Höhe von 2 Millionen Euro.

Wenn Sie Vermögen (das Haus, die Lebensversicherung, die Kunst) in der Krise sichern oder Übertragen, dann ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich anfechtbar und unter Umständen auch strafbar.

Vorsorge trifft man in guten Zeiten mit einem guten Beraterteam.


pkl Rechtsanwalt
Hermann Kulzer MBA
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dresden, Berlin ua.
Glashütterstraße 101a
Dresden

0351 8110233
Fax 8110244

kulzer@pkl.com




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Verfasser: RA Kulzer MBA
 
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