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09.04.2015 Insolvenzantragspflicht, Haftung des Geschäftsführers, Schutz der Familie ua.
Information Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen ermittelt jährlich in Tausenden von Fällen wegen Insolvenz- und Wirtschaftsstrafsachen, meist wegen des Verdachts der Untreue, Insolvenzverschleppung und des betrügerischen Bankrotts.
Nachfolgend Hinweise vom Fachanwalt: 

1. Rechtsform beachten
Anton Schlecker betrieb den wesentlichen Teil seines 37 Jahre alten Unternehmens mit 3.200 Filialen und 13.000 Mitarbetiern in der Rechtsform des  "Eingetragenen Kaufmanns".
Er haftet daher nicht  beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft, sondern mit seinem gesamten Vermögen – privat und geschäftlich.
Das gesamte Vermögen ist Insolvenzmasse.
Unsere Leistung: Wie prüfen, ob die jeweilige Rechtsform ihrem Haftungsrisiko entspricht.
Wenn nicht, machen wir Ihnen Vorschläge einer Umfirmierung und begleiten sie dabei.

2. Qualifizierte Beratung erforderlich

Anton Schlecker war angeblich kein Freund von Banken und Beratern.
Es setzte auf sein eigenes Wissen und seine Eingebung und ignorierte viele Ratschläge.
Die Fülle der möglichen Pflichtverletzungen ist aber nicht durch einen Unternehmer/Manager alleine zu übersehen. Er benötigt daher Hilfe durch Spezialisten. Der Manager oder Unternehmer muss dies organisieren.
Unsere Leistung: Wir beraten oder coachen Sie in einigen Teilbereichen kompetent- auch gerne im Team ihrer bisherigen Berater.

3. Schutz der Familie vor anfechtbaren Handlungen

In jedem Insolvenzverfahren muss der Insolvenzverwalter/Sachwalter prüfen, ob Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind gemäß §§ 129 ff. InsO.
Besonders einfach sind Schenkungen innerhalb der letzten vier Jahre und Verfügungen an nahe Angehörige oder verbundene Unternehmen anzufechten, z.B. gemäß § 134 InsO.
Bei vorsätzlicher Benachteiligung können Rechtshandlungen sogar bis zu 10 Jahre zurück gemäß § 133 InsO "zurückgedreht" werden.
Unsere Leistungen: Wir weisen Sie auf Anfechtungs- und strafrechtliche Risiken hin und zeigen alternative nicht anfechtbare. legale Wege auf.

4. Schutz vor strafrechtlicher Verurteilung

In vielen Fällen werden Unternehmer und Manager wegen Insolvenzstraftaten verurteilt
Sie haben nicht rechtzeitig gehandelt. Es muss daher gerade in der Krise Rat eingeholt werden. Soweit tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden, nützt ein Starverteidiger, der sich auf Mord und Totschlag spezialisiert hat, nicht viel.
Sich selbst zu in Ermittlungsverfahren zu rechtfertigen, weil man glaubt, ein gutes Gewssen hat,  ist oft kontroproduktiv, da man gar nicht weiß, wo die Fallstricke sind.
Unsere Leistung: Wir haben uns ausschließlich auf die Verteidlgung von Insolvenzstraftaten spezialisiert und können hier qualifizierte Hilfestellung leisten (Ziel: Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen Fahrlässigkeit.
Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung kann man 5 Jahre kein Geschäftsführer mehr sein. Nicht so bei einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit.
Schon im Ermittlungsverfahren ist daher ein Insolvenzstrafverteidiger sinnvoll.

5. Zahlungsverbot und Haftung für Zahlungen

Wer als Geschäftsführer die Insolvenz verschleppt, muss für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife zivilrechtlich haften.
Es besteht ein Zahlungsverbot nach Eintritt der Insolvenzreife.
Der Begriff Zahlungen ist weit zu verstehen und umfasst alle Geldzahlungen und die Vornahme von Dienstleistungen und die Leistung anderer Gegenstände.
Das Zahlungsverbot gilt bereits ab der Erkennbarkeit der Insolvenzreife und daher auch vor der zeitlich spätestens zulässigen Insolvenzantragsstellung.
Es dürfen nur Zahlungen vorgenommen werden, die auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter vornehmen würde.
  • Strom, Wasser, Gas,
  • Bargeschäfte
  • Zahlungen zur Abwendung von Schäden
  • Herausgabe von Eigentumsvorbehalt
  • Zahlungen an Absonderungsgläubiger
  • Lohne (streitig) ua.
Unsere Leistung: Prüfung und Abgrenzung

6. Sanierungschancen nutzen
Seit dem 01.03.2012 ist durch das Gesetz zur Erleicherung der Sanierung von Gesellschaften (ESUG) die Sanierung mittels Eigenverwaltung und Insolvenzplan erheblich verbessert worden.
Unsere Leistungen:
Eigenverwaltung und Insolvenzplan sind gute Werkzeuge der Sanierung.
Wir beherrschen diese Instrumente und können sie ein- und umsetzen.  

7. Das Leben nach dem Scheitern
Adolf Merckle hat sich, als seinem Traditionsunternehmen mit 100.000 Mitarbeitern die Pleite drohte, das Leben genommen. Er hat die Schande nicht verwunden. 
Die Insolvenzkultur hat sich aber geändert.
Wer einmal scheitert, ist nicht automatisch kriminell oder unfähig.
Das deutsche Insolvenzrecht bietet - wie in den USA - den Schuldnern und schuldnerischen Unternehmen eine Sanierungschance, einen zweiten Weg, einen Neustart.
Die frühere Ächtung von Schuldnern, bei der Zahlungsunfähige an den Pranger gestellt wurden, stammt aus dem Mittelalter und ist überholt. 

Unser Angebot:
 
In der Kirise oder Insolvenz gibt es Pflichten, Fallstricke, Chancen und Perspektiven.
Wir zeigen Ihnen Wege und coachen, beraten und begleiten Sie.


Hermann Kulzer MBA(Dresden)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzstrafverteidiger
Sachwalter/Insolvenzverwalter

kulzer@pkl.com
0351 8110233
0160/97967664

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, pkl
 
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