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07.12.2012 Sanierung in Eigenverwaltung und Kampf um die Sachwalterstelle?
Information Durch einen Insolvenzplan innerhalb eines Regelinsolvenzverfahrens kann ein Unternehmer oder ein Unternehmen innerhalb von Monaten saniert werden.
Zwar wurden durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Rahmenbedingungen der Sanierung erheblich verbessert, es bleiben aber viele Hürden, die genommen werden müssen. Die Sanierung von Schlecker scheiterte, da es zu viele Hürden gab.
Es gibt aber gerade bei mittelständischen Unternehmen, Sellbständigen, Handwerkern gute Chancen, das Ziel der Sanierung und des Neustarts mittels Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung zu erreichen.
Der Weg ist jedoch kein leichter.
Jeder Sachwalter die Geschäfte der Geschäftsleitung kontrollieren. Er muss auch insolvenz-spezifische Ansprüche. z.B. Geschäftsführerhaftungs- und Anfechtungsansprüche prüfen und bei Vorhandensein  geltend machen.
Man kann sich daher keinen "blinden"Sachwalter auswählen.
Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, ob ein konstruktiver und respektvoller Umgang miteinander stattfindet, oder ob man sich nur bekämpft und rangelt um Ansehen und Macht.
Manche Verwalter/Sachwalter klagen ins "Blaue hinein" und müssen dann feststellen, dass Sie die Gegenargumente nicht oder su spät berücksichtigt haben. 
Es ist daher wichtig, dass man erstmal in Ruhe etwaige Ansprüche prüft und der anderen Seite die Möglichkeit der Stellungnahme einräumt.
Streitigkeiten müssen auch nicht vor Gericht ausgetragen werden, wo erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Der Gesetzgeber hat klare Signale gesetzt zur Verbesserung der Sanierungs- und Konfliktkultur. Dies muss auch ein kompetenter Sachwalter berücksichtigen.

Kampf um die Sachwalterstellung/ Der Fall der insolventen Dailycer Deutschland Produktions GmbH (Marktführer der Müslihersteller):
Prof. Dr. Flöther wurde vom Insolvenzgericht Stendal zum Sachwalter bestellt, obwohl ihm der Gläubigerausschuss das Misstrauen ausgesprochen hatte.
Nach dieser Entscheidung des AG Stendal konnte die Produktion nicht weitergeführt werden, da die Finanzierung der Fortführung an einen bestimmten Sachwalter geknüpft war.
Das Gericht lehnte aber den vorgeschlagenen Sachwalter ab.
Die Gläubiger haben daraufhin in einer vorgezogenen Gläubigerversammlung mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen den vom Gericht eingesetzten Sachwalter (Prof. Dr. Flöther) seines Amtes enthoben und einen neuen Sachwalter (Dr. Rainer Eckert) bestellt.
Der Abwahltermin wurde vom Landesgericht Stendal angewiesen mit der Begründung, die Autonomie des Gläubigerausschusses sei vom verantwortlichen Amtsgericht in mehreren Beschlüssen verletzt wurden. Nach der Neubestellung wurde die Restrukturierung weitergeführt unter Begleitung der Gläubiger und der finanzierenden Bank.

Unser Angebot
Wir sind spezialisiert tätig im Bereich der Sanierung mittels Planverfahren - entweder als Berater und Begleiter des Unternehmers oder der Gesellschaft (reine Beratung)oder wir gehen mit in die Geschäftsleitung, z.B. als zweiter Geschäftsführer und beantragen sofort die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung oder wir arbeiten alternativ als Kontrolleur und Sachwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Natürlich kann man nicht in einem Verfahren auf mehreren Seiten stehen. Dies wäre ein Parteiverrat oder eine Interessenkollision. Zu beachten ist ferner:
Wer mehr als allgemein beratend tätig ist,  kann nicht mehr die Kontrolltätigkeit des Sachwalters ausüben - mangels Unabhängigkeit.
Man muss daher schnell wissen, was man will und wo man steht.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Master of Business and administration
 
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