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06.08.2016 Offene Forderungen? Achtung vor der Verjährung und Schwierigkeiten beim Wohnsitzwechsel des Schuldners
Information Ein Weg, um vor Jahresende die Verjährung (Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre)zu verhindern, ist ein Mahnverfahren. Dies kann man selbst oder aber über einen Rechtsanwalt machen. Probleme können entstehen, wenn Schuldner ihren Sitz oder Ihre Firma ändern und im Mahnbescheid die alte Anschrift angegeben wird. Dann kann es passieren, dass der Mahnbescheid, der noch vor dem. Jahreswechsel beantragt wurde, nicht alsbald im neuen Jahr zugestellt werden kann. Es muss dann erst die neue Adresse ermittelt werden- dies kostet Zeit. Dann stellt man den Mahnbescheid zu und es sind 3 Wochen vergangen. Ist die. Forderung dann verjährt? Die Zustellung eines Mahnbescheids ist dann nicht mehr demnächst i. S. von §§ 693, 167 ZPO erfolgt, wenn der Antragsteller es unterlassen hat, beim Mahngericht nach Ablauf einer je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist nachzufragen, ob die Zustellung bereits veranlasst worden ist, und dieses Unterlassen nachweislich zu einer Verzögerung der Zustellung um mehr als einen Monat geführt hat (BGH; Urteil v. 27.4.2006, I ZR 237/03). Die Zustellung einer Klage ist dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung der Zustellung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (BGH, Urteil v. 10.2.2011, VII ZR 185/07). Nach der neueren Rechtsprechung genügt es im Mahnverfahren – anders als im streitigen Verfahren, wo eine verschuldete Verzögerung in der Regel nur bis zur Höchstgrenze von zwei Wochen unschädlich ist –, wenn die vom Antragsteller verschuldete Verzögerung nicht mehr als einen Monat beträgt (BGHZ 150, 221, 226). Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden streitige Verfahren nachgeholt wird (BGH, Urteil v. 21.10.2008, XI ZR 466). Es gibt Schuldner, die nicht redlich sind. Sie versuchen mit allen Tricks ihre Gläubiger abzuschütteln. Manche Schuldner verlagern ihren Wohnsitz nach England. Mit einem angeblich festen Wohnsitz in England und Quittungen über laufende Handy- und Stromkosten, die von anderen Schuldnern oder Dienstleistern produziert werden, sollen die formellen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren in England geschaffen werden. Tatsächlich wohnt der Schuldner weiter in Deutschland. In England kann man die Restschuldbefreiung bereits nach einem Jahr erlangen. Nachteil? Es ist kriminell. Der Wohnsitz ist fingiert. Die Englischen Gerichte lassen sich ungern auf den Arm nehmen . Informierte und gut vertretene Gläubiger auch nicht. insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA Rechtsanwalt
 
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