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03.03.2013 SIT Singwitz Industrietechnik GmbH: Anordnung der vorläufigen Verwaltung
Information In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIT Singwitz Industrietechnik GmbH ( HRB 17088), vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Ackermann, erging am 27.02.2013 durch das Amtsgericht Dresden unter Aktenzeichen 534 IN 432/13 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künfitgen Insolvenzmasse wird am 27.02.2013 um 14.30 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A., Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Glashütterstraße 101a
01277 Dresden, Tel. 0351 8110233, Fax. 0351 8110244, kulzer@pkl.com. bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs.2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufiger Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen- auch Bankguthaben- auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unbeführt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sein denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesonder von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs.3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Ab.2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilig eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs.2 N.r 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

10. Es ist ein Gutachten darüber zu erstatten, ob die Schuldnerin überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 5 Abs.1 Satz. 2 InsO).

Informationen von der Firmenhomepage
Die Firma SIT Singwitz Industrietechnik GmbH ist ein Lieferant von Baugruppen und  Modulen für den allgemeinen Maschinenbau. Es besteht ein langjähriges Know-how im Maschinenbau, insbesondere in der Landmaschinenindustrie. Die Fertigung erfolgt mit höchster Qualität und quantitätsgerecht auf Basis der ISO 9001 unter Einsatz von Lasertechnik der Firma Trumpf, CNC-Kantbänke der Firma Hämmerle, CNC-Bohr- und Fräszentren, neueste Schweißtechnik inkl. Schweißroboter. Durch eine eigene Farbgebung und Montage wird die Fertigung aus einer Hand, von der Entwicklung bis zum fertigen Finalprodukt gewährleistet. Hochqualifiziertes Fachpersonal im Mehrschichtsystem sichert hohe Termintreue und Zuverlässigkeit.
In dem Unternehmen sind derzeit 130 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 8 Lehrlinge
und 4 Praktikanten.

Rechtsanwalt Hermann Kulzer, M.B.A. ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.  Er beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit der Insolvenzverwaltung und Sanierung. Er hat über 500 Insolvenzgutachten erstellt und über 60 Insolvenzverfahren von Kapitalgesellschaften erfolgreich abgeschlossen.
Zahlreiche Planverfahren wurden von ihm begleitet oder betreut.
Er ist in der auf Insolvenzverwaltung und Sanierung spezialisierten Kanzlei pkl tätig, die sieben Insolvenzverwalter, 20 Berufsträger und mehr als 70 Mitarbeiter in verschiedenen Städten hat.

03.03.2013
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
 
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