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Aktuelles
24.03.2013 SIT Singwitz Industrietechnik GmbH. Betrieb wird fortgeführt
Information 1. Sicherung des Vermögens / Inventarisierung
  • Mit Anordnung der vorläufigen Verwaltung wurde die Waren, unfertige und fertige Erzeugnisse in den jeweiligen Hallen erfasst und Bestandslisten erstellt.
  • Der Wert der Maschinen und Vorräte wurde durch einen Sachverständigen geschätzt. 
  • Der Versicherungsschutz der Mobilien und Immobilien wurde geprüft.
2. Lieferantenbenachrichtigung
  • Die Lieferanten wurden über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung informiert und aufgefordert, etwaige Sonderrechte mitzuteilen.
  • Mit den größten Lieferanten erfolgten vor Ort Abstimmungen über die erfassten Bestände.
  • Soweit vorhandene erfasste Bestände für die  Betriebsfortführung erforderlich waren, erfolgte die Ablösung gegen Rechnungslegung
3. Kundenbenachrichtigung und -beruhigung
  • Die Kunden wurden über die eingeleitete Insolvenz informiert und über den Plan der Fortführung und Sanierung durch Insolvenzplan.
  • Mit allen wesentlichen Kunden erfolgten Gespräche über die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung.
  • Es wurden neue verbindliche Regelungen getroffen und Bestellungen vereinbart, die eine Planbarkeit gewährleisten. 
4. Presseerklärung

Die Presse wurde informiert über
  • die Einleitung des Insolvenzverfahrens und
  • den aktuellen Verfahrensstand.

5. Forderungsinkasso

  • Die Kunden wurden auf Grund des Ermächtigung des Insolvenzgerichts unverzüglich aufgefordert, nur noch auf das neu eingerichtete Anderkonto für das Insolvenzverfahren zu überweisen. 
  • Die Hausbank und Globalzessionarin hat Tage nach diesen Aufforderungen die Einzugsermächtigung gegenüber der Gemeinschuldnerin und einige Tage später auch gegenüber dem vorläufigen Verwalter widerrufen. Die Hausbank als Zessionarin hat jedoch nicht mit dem vorläufigen Verwalter im Hinblick auf den Forderungseinzug konkurriert und einen eigenen Forderungseinzug eingeleitet.
  • Der Zessionarin wurde mitgeteilt, dass die Sonderrechte geprüft und falls vorhanden abgelöst werden. Derzeit wird die Prüfung der Anfechtbarkeit forciert, damit schnell Klarheit über die Höhe der Sonderrechte erzielt werden kann. Auf Grund der Besonderheit der Liefersystems (Lieferung auf Abruf innerhalb von 78 Stunden) ist das Entstehen der Forderungen, die von der Globalzession erfasst sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zeitraum der Kenntnis der Zahlungsunfähgikeit oder von Umständen die auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, erfolgt.
6. Mitarbeiterinformation
  • Alle Mitarbeiter wurden in einer Betriebsversammlung über die vorläufige Insolvenz, die Ursachen und Folgen informiert.
  • Die Mitarbeiter erhielten Informationen über ihre Rechte und Pflichten und über die weitere Verfahrensweise
  • Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und die Abgeltung von Überstunden wurde erläutert
  • Die geplante Sanierung mittels Insolvenzplan wurde vorgestellt
  • Mit den Mitgliedern des geplanten Betriebsrats wurde persönlich gesprochen. Es ist geplant die Bildung des Betriebsrats zu unterstützen und zu beschleunigen.
7. Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde beantragt und bewilligt.
  • Es fand sich eine Bank, die die Vorfinanzierung durchführt.
  • Arbeitnehmer haben Ihre Forderungen auf Insolvenzgeld an die Bank abgetreten.
  • Die Arbeitnehmer haben für den ersten offenen Monat bereits Insolvenzgeld erhalten.
8. Abstimmungen mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss
  • Der vorläufige Gläubigerausschuss wurde mittels Haftpflichtversicherung abgesichert vor Vermögensschäden.
  • Die ordnungsgemäße ausgewogene Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde nach Absage von zwei Mitgliedern wieder hergestellt.
  • Der vorläufige Gläubigerausschuss wurde über die bisherigen Maßnahmen informiert.
  • Zuletzt traf sich der vorläufige Gläubigerausschuss bei der SIT und erhielt akutelle Informationen, unter anderem eine Zusammenstellung der Kundenaufträge, der dazu ausgelösten Bestellungen und der vorhandenen Liquidität.
9. Informationsbeschaffung und Planungen
  • Alle für die Erstellung des Insolvenzgutachtens erforderlichen Informationen werden derzeit zusammengetragen.
  • Die Ertrags- und Liquiditätsplanung wird derzeit an Hand der neuen, tatsächlichen Aufträge und der erforderlichen Bestellungen ständig aktualisiert. Auf Grund des Systemwechsels von der unverbindlichen Bedarfsplanung nach Schätzwerten zur Planung nach konkreten Aufträgen und dem konkreten Bedarf nach Material sind umfassenden Umstellung in der EDV und der Prozessen erforderlich. Dies ist sehr zeitaufwendig.
10. Betriebsfortführung
  • Der Schwerpunkt der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist auf die Erhaltung des in die Insolvenz geratennen Betriebs gerichtet. Die Betriebsfortführung während des Insolvenzantragsverfahrens stellt - wie üblich-  die einzige Möglichkeit dar, den Betrieb zu erhalten.
  • Der Geschäftsbetrieb wird in Absprache mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss fortgeführt.
  • Es wurde ein verfahrensbezogenes insolvenzrechtliches Team zusammengestellt und die erforderlichen Aufgaben abgestimmt
  • Durch die insolvenzspezifischen Einspareffekte (z.B. Insolvenzgeld, einschließlich SV monatlich 250.000 Euro) wird derzeit die Masse vermehrt und nicht vermindert.
11. Sanierung und Insolvenzplan
  • Derzeit wird die Sanierungsfähigkeit geprüft
  • Es wurden und werden parallel Maßnahmen zur Sanierung eingeleitet.
  • Eine langfristige Erhaltung des Betriebes und des Unternehmensträgers ist durch das Insolvenzplanverfahren geplant. Die Gläubiger wurden über dieses Ziel informiert.
12. Geplante Anregung gerichtlicher Maßnahmen
12.1. Einzelermächtigungen

Die gerichtliche Einzelermächtigung verhindert, dass Lieferanten, die kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liefern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Gegenleistung ausfallen können. Diese Einzelermächtigungen setzen einen ausführlich begründeten Antrag voraus, die Vorlage einer Ertrags- und Liquiditätsplanung und die Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses. Der exakte Bedarf wird derzeit ermittelt und die Einzelermächtigungen vorbereitet.
12.2. Fristverlängerung
Es wird die Verlängerung der Frist zur Abgabe des Insolvenzgutachtens beantragt, da unter anderem die Sanierungsfähigkeit und die Deckung der Verfahrenskosten noch nicht geklärt werden konnte.


Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Dresden. 24.03.2013
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
 
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