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30.04.2013 SIT Singwitz Industrietechnik GmbH: Verfahren in Eigenverwaltung am 30.04.2013 eröffnet
Information Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 432/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIT Singwitz Industrietechnik GmbH, Fortschrittstraße 2, 02692 Singwitz

AG Dresden, HRB 17088, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Ackermann und durch den Geschäftsführer Bernhard Kaluza wurde am

30.04.2013 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Eigenverwaltung wurde angeordnet.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Hermann Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden,
Telefax: 0351 81102 44 Telefon geschäftlich: 0351 81102 33

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich
bis zum 29.05.2013
bei dem Sachwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
  • die Beibehaltung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
  • Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters
  • ggf. die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
  • die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
  • den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebs-fortführung gemäß § 157 InsO,Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO
  • die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
  • die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
  • ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf

Mittwoch, 10.07.2013, 09:30 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle Olbrichtplatz

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 10.07.2013, 09:30 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle Olbrichtplatz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Verfasser: Insolvenzbekanntmachungen.de
 
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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11