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05.06.2013 |
Kenntnis der Bank bei der Vorsatzanfechtung und Beseitigung der Vermutung |
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- Wenn die Bank wußte, dass der Schuldner auf eine Umschuldung angewiesen ist, liegt darin die für die Vorsatzanfechtung erforderliche Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und von der Gläubigerbenachteiligung durch die Zahlung nahe.
- § 133 Abs.1 Satz 2 InsO begründet die rechtliche Vermutung, die nur durch vollen Gegenbeweis beseitigt werden kann.
BGH, 22.11.2012 IX ZR 62/10 |
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Writschaftsmediatior |
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