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04.06.2013 |
Befriedigung eines Gläubigers aus Dispositionskredit |
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Die Befriedigung eines Gläubigers aus den Mitteln eines Dispositionskredits kann die Gläubiger benachteiligen und damit eine Vorsatzanfechtung begründen. Die Bank ist als sogenannter Zahlungsmittler nicht schutzwürdig, wenn sie Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes vom Schuldner hat. Die Bank muss sich die Wirkungen der Zahlung zurechnen lassen. Nicht relevant ist, ob die Insolvenzanfechtung gegen den Empfänger des Geldes durchgreift.
BGH 24.01.2013 IX ZR 11/12 |
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Writschaftsmediatior |
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