Insolvenzanfechtung / Gläubigerbenachteiligung. Zahlung auf Schuld oder Kredit?
Der Insolvenzverwalter macht im Wege der Anfechtung eine Rückzahlung geltend, die ein Dritter für eine GmbH an eine Krankenkasse geleistet hat. Fraglich ist ob eine Gläubigerbenachteiligung vorliegt oder nicht.
Es muss unterschieden werden:
Anweisung auf Schuld Der die Zahlung vorgenommen hat, tilgt damit eine eigene Schuld gegenüber dem Anweisenden. Der Schuldner verliert damit seine Forderung gegen den er zur Zahlung angewiesen hat. Dies stellt eine Gläubigerbenachteiligung dar, wenn diese Zahlung wenige Tage vor dem Insoolvenzantrag erfolgt
Anweisung auf Kredit Bei der Anweisung auf Kredit wird lediglich ein Gläubigerwechsel bewirkt. Beispiel: Der Vater zahlt die SV- Beiträge für die Firma der Tochter. Dies stellt keine Gläubigerbenachteiligung dar.
Ist unklar, ob 1. oder 2. vorliegt, dann gilt im Zweifel eine Anweisung auf Kredit vor.
Für weitere Infos und Quellenangaben stehe ich gerne zur Verfügung.
Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafftsrecht