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11.07.2014 |
Wie können Unternehmer ihr Unternehmen schützen bei Scheidung mit hohen Ausgleichszahlungen |
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1. Unternehmer sind im Falle einer Scheidung besonderen Gefahren ausgesetzt:
- in den meisten Fällen ist der normale (gesetzliche) Ehestand der Zugewinngemeinschaft geregelt.
- ein Ehevertrag mit einem Ausschluss des Zugewinns ist meist nicht vereinbart.
- die Bewertung des Unternehmenswertes ist meist nicht geregelt. Allein die Bewertung kann schon erhebliches Konfliktpotential mit sich bringen.
- Zugewinnausgleich ist gesetzlich nur in Geld vorgesehen nicht als Sachausgleich
- Liquidität ist oft in erheblichen Umfang für den Zugewinnausgleich erforderlich
- Liquidität ist in den meisten Fällen in der erforderlichen Höhe gar nicht vorhanden
- Zugewinnausgleich muss/müsste finanziert werden
- Finanzierung ist sehr problematisch und wird von vielen Banken abgelehnt, da diese Investition der Firma und dem Unternehmer keine zusätzliche Rendite oder Erträge bringen.
- Ausgleichzahlung sind keine Betriebsausgaben und können ertragssteuerlich nicht geltend gemacht werden
- Ausgleichsansprüche sind oft soforft fälllig und damit mögliche Liquiditätskiller und können das Unternehmen gefährden
2. Beispiel Unternehmerin F baut nach der Heirat erfolgreich ein Modehandelsunternehmen auf, das einen Jahresgewinn von 300.000 Euro und eine günstige Zukunftsprognose hat. Nach 7 Jahren hat das Unternehmen einen realistisch geschätzten Firmenwert von 2 Millionen Euro. Der Mann ist angestellter Techniker. Das Paar lebte in Zugewinngemeinschaft und lebte sich auseinander und will sich scheiden lassen. Der Ehemann hat einen Ausgleichsanspruch von 1 Million Euro. Wie soll die Unternehmerin dies erfüllen?
3. Was kann man regeln? 3.1. Gütertrennung
- Vereinbarung der Gütertrennung
- Gütertrennung mit Erwerbsrecht der Kinder
- Gütertrennung aber mit großzügiger Unterhaltsregelung
Problem: Eine Erbschaft im Falle des Todes der Unternehmers hat steuerliche Nachteile für den Ehepartner gegenüber der Erbschaft bei vereinbartem Zugewinnausgleich
3.2. Zugewinnausgleich ausschließen oder beschränken
- Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall
- Ausschluss des Betriebsvermögens vom Zugewinn
- Ausschluss Zugewinn außer bei Tod
- Höchstbetrag Zugewinn wertgesichert
- Bewertung des Unternehmens wird vorher geregelt
- Regelung der Ausgleichspflicht in Raten
- Regelung der Ausgleichspflicht aus Gewinnen
- Regelung der Ausgleichspflicht unter Berücksichtigung der vorhandenen Liquidität
4. Konfliktklärung Keinem der Ehepartner nützt es, wenn das Unternehmen in die Krise gerät. Wir erlebten leider auch zahlreiche Fälle, bei denen die Konflikte zu einer Insolvenz des Unternehmens führten mit fatalen Folgen für beide Eheleute und die Kinder. Erhebliche Werte, die geschäffen wurden, können durch eine Ehescheidung mit unkontrolliertem Liquiditätsabzug gefährdet werden. Die Konfliktklärung ist eine Möglichkeit der einvernehmlichen außergerichtlichen Klärung der Konflikte rund um den Ausgleich des Zugewinns. Im worst case kann man auch einen Insolvenzplan in Erwägung ziehen zur Sicherstellung des Erhaltes des Unternehmens. Sie setzt die Hilfe von umfassenden ausgebildeten Beratern und Generalisten oder von einem Kompetenzteam voraus. Nachfolgende Kompetenzen und Kenntnisse werden für eine Klärung benötigt:
- kaufmännische Kenntnisse und Erfahrungen
- betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- besondere Verhandlungstechnik
- allgemeines Scheidungsrecht
- allgemeines Vertragsrecht
- Unternehmensrecht
- Insolvenzrecht
- Steuerrecht
- Mediation
- Taktik
- Mut
Wir stehen bei komplizierten Fällen gerne zur Verfügung.
Hermann Kulzer Rechtsanwalt Master of Business and Administration Fachanwalt für Gesellschafts- und Insolvenzrecht Wirtschaftsmediator (uni)
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Verfasser: Hermann Kulzer |
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