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12.07.2014 Runder Tisch: Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten
Information Wer ist der Adressatenkreis?
Unternehmen in Schwierigkeiten

Was ist die Besonderheit?
Förderung einer Aufwandsentschädigung in Form eines Zuschusses.
Kosten für das Unternehmen bleiben überschaubar.

Was ist das Ziel der Förderung?
  • Schwachstellen zu identifizieren
  • Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln
  • Fortführungsprognose abzugeben
  • Nutzen für den Antragsteller
Wer kann Anträge stellen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Geschäftssitz im gesamten Bundesgebiet, die die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen (siehe Formularnummer 6000000196),−die aufgrund einer nicht erwartungsgemäßverlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.

Welche Unternehmen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht.
Ebenso Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder hierzu verpflichtet ist.

Was wird gefördert?
FörderungUnternehmen erhalten die Möglichkeit, Beraterinnen und Berater, die in der Beraterbörse der KfW für den Runden Tisch zugelassen sind, mit der Durchführung einer Schwachstellenberatung zu beauftragen, die auch erste Maßnahmenvorschläge und eine Fortführungsprognose enthält.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Berater erhalten im Rahmen des Förderprogramms Runder Tisch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 Euro pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten.
Diese Kosten werden von der KfW und gegebenenfalls weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern übernommen. Außer den Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen, die gegebenenfalls hierauf entfallende Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls der Umsatzsteuer auf die Aufwandsentschädigung fallen für die Unternehmen keine Beratungskosten im Rahmen dieses Förderprogramms an.

Wie läuft der Runde Tisch ab?
Vor Antragstellung führt der Regionalpartner mit dem Unternehmen ein Vorgespräch.
Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner finden Sie unter www.rp-suche.deunter dem Menüpunkt Runder Tisch. Der Regionalpartner händigt dieses Merkblatt aus.
Sie als Unternehmen können Ihre Antragsdaten über die KfW-Antragsplattform online erfassen. Diese Daten werden automatisch gespeichert und in ein PDF-Antragsformular übertragen, das Sie anschließend ausgedruckt inklusive aller erforderlichen Anlagen und ergänzt durch die rechtsverbindliche Unterschrift eines Vertretungsberechtigten, beim Regionalpartner einreichen, der den Antrag an die KfW weiterleitet.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung beim Regionalpartner notwendig?
  • unterzeichnetes Antragsformular
  • Leistungsangebot Ihres Unternehmens (Produkte/Dienstleistungen)
    Kreditverträge
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Kreditoren-und Debitorenliste
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (Gewinn-und Verlustrechnung, Bilanz)
  • sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)
  • Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand
  • Falls einzelne Unterlagen nicht vorliegen, dies begründen.
Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Durchführung eines Unternehmenschecks im Rahmen des Runden Tisches und die Anzahl der Tagewerke ab.
Das Unternehmen wählt eine Beraterin oder einen Berater aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) aus, die oder der für den Runden Tisch zugelassen ist.
Die Beraterinnen und Berater dürfen keine gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtige Rechtsberatung und keine Steuerberatung durchführen. Sie dürfen während ihrer Einsätze keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen, die über die Erfüllung ihres Beratungsvertrages hinausgehen.

Die Berater dürfen wirtschaftlich oder rechtlich nicht in einem abhängigen Verhältnis zu dem zu beratenden Unternehmen stehen. Die KfW entscheidet auf Basis des Antrags und der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung der Aufwandsentschädigung und sagt dem Unternehmen bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Förderung zu.
Die Beratung darf erst nach Zugang des Zusageschreibens der KfW beginnen und sie muss innerhalb eines Zeitraums von maximal 6Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum des Zusageschreibens) abgeschlossen sein (Beratungszeitraum).Wenn erforderlich, wird auf Empfehlung der Beraterin oder des Beraters in vom Regionalpartner moderierten Gesprächen am physischen Runden Tisch mit den Beteiligten das weitere Vorgehen abgestimmt.
Die Beraterin oder der Berater füllt am Ende der Beratung den Schlussverwendungsnachweis auf KfW-Formularnummer 600 000 1400 aus und reicht diesen gegebenenfalls inklusive weitergehendem Bericht und Anlagen beim Regionalpartner ein.
Zu den Anlagen können zum Beispiel eine Kapitaldienstberechnung, ein Liquiditätsplan und eine Rentabilitätsvorschau etc. gehören, die beim Regionalpartner verbleiben können.
Der Schlussverwendungsnachweis muss dem Regionalpartner mit Ablauf des Beratungszeitraumes vollständig vorliegen, anderenfalls erfolgt
keine Förderung. Der Regionalpartner leitet den unterzeichneten Schlussverwendungsnachweis an die KfW weiter. Die KfW veranlasst nach Prüfung die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Beraterin oder den Berater.
Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommissionsind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.Hinweise zur Datenverarbeitung.
Alle Daten, die im Rahmen der Bewilligung und Durchführung der Beratungsförderung anfallen, können den an der Beratungsförderung beteiligten öffentlichen Stellen auf Bundes-, Landes-und Europaebene übermittelt und von diesen verarbeitet und genutzt werden.
Alle beteiligten öffentlichen Stellen sowie gegebenenfalls beauftragte Dritte (etwa Marktforschungsinstitute)sind dazu berechtigt, die Daten zum Zweckevon Erhebungen zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahme (zum Beispiel Evaluationen).

Kontakt:

Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt, Wirtschaftsmediator
kulzer@pkl.com
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