|
|
15.12.2015 |
Deutscher Corporate Governance Kodex neu |
|
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 5. Mai 2015 die Kodexänderungen für dieses Jahr beschlossen, die am 11. Mai 2015 veröffentlicht wurden. Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Kodexänderungen beinhalten Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und drei Empfehlungen.
Danach soll neben der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt werden. Im Übrigen soll sich der Aufsichtsrat bei jedem Kandidaten, den er zur Wahl als neues Aufsichtsratsmitglied vorschlägt, vergewissern, dass der Kandidat den erforderlichen Zeitaufwand erfüllen kann. Als weitere Empfehlung ist zu vermerken, wenn ein Aufsichtsratsmitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen hat. Eine Teilnahme über Telefon- oder Videokonferenz soll sowohl für Aufsichtsratssitzungen als auch für Ausschusssitzungen ausdrücklich nicht die Regel sein. |
|
Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt |
|
zurück |
|
|