insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
01.09.2017 Insolvenzplan/ Zurückweisung durch das Insolvenzgericht
Information 1. Das Insolvenzgericht kann einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan bereits im Vorprüfungsverfahren zurückweisen,. 2. Es muss offensichtlich sein, dass ein erfolgreicher Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten gestellt werden wird. 3. Soll die durch einen Insolvenzplan verursachte Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung ausgeglichen werden, muss die Finanzierung der zum Ausgleich vorgesehenen Mittel gesichert sein. 4. Durch diese zusätzlichen Mittel muss ein vollständiger Ausgleich der Schlechterstellung eindeutig erreicht werden BGH, Beschluss vom 20. 7. 2017 – IX ZB 13/16; LG Bielefeld (lexetius.com/2017,2167) insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11