insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
08.10.2017 Transparenzregister
Information Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.) eingeführt, die auf der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EUGeldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.) eingeführt, die auf der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 beruht.
Es enthält künftig Angaben über die hinter einem Unternehmen stehende wirtschaftlich berechtigte Person.
Wir klären für Sie folgende Fragen

1 Sind Sie  betroffen?
2. Welche Pflichten bestehen genau?
3 .Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
4. Welche Informationen sind dem Transparenzregister mitzuteilen?) 2015/849 beruht.
Es enthält künftig Angaben über die hinter einem Unternehmen stehende wirtschaftlich berechtigte Person.
Wir klären für Sie folgende Fragen

1. Sind Sie  betroffen?
2. Welche Pflichten bestehen genau?
3 .Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
4. Welche Informationen sind dem Transparenzregister mitzuteilen?
5. Bestehen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht?
6. Wer muss die Informationen eintragen lassen?
7. Bis wann müssen die Eintragungen vorgenommen werden?
8. Wer führt das Transparenzregister?
9. Wer hat Einsicht in das Transparenzregister?
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht; 0351 8110233
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11