Die Zahlungsfähigkeit ist eine der wesentlichen Punkte, die der Geschäftsführer einer GmbH oder Inhaber einer Einzelfirma im Blick haben muss.
Der Geschäftsführer einer GmbH muss jederzeit wissen, welche fälligen Verbindlichkeiten bestehen und welche liquiden Mittel er hat- ob also die fälligen Schulden gedeckt sind durch die liquiden Mittel oder innerhalb einer Drei-Wochenfrist gedeckt werden können.
Wenn die GmbH zahlungsunfähig ist und diese nicht innerhalb von 3 Wochen beseitigt werden kann, muss der Geschäftsführer unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen.
Verpasst er dies, droht die Gefahr wegen Insolvenzverschleppung verurteilt zu werden.
Bei einer Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat, darf der Geschäftsführer 5 Jahre kein Geschäftsführer mehr sein. Ferner droht die persönliche Haftung des Geschäftsführers für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
Jetzt genug gedroht.
Es gibt einfache Abhilfe - ein einfaches von uns erstelltes Tool zur ständigen Kontrolle der Zahlungsfähigkeit oder zur Planung der Liquidität.
Das Tool ist aber auch geeignet rückblickend zu beurteilen, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit vorgelegen hat.
Wir können Ihnen daher helfen, die Zahlungsfähigkeit zu kontrollieren und zu bewahren.
Wir können auch prüfen und begutachten, ob und wann die Gesellschaft zahlungsunfähig wurde.
Mit dem vorhandenen Fachwissen und dem Tool sind wir in der Lage auch Gutachten für Gläubiger, Insolvenzverwalter, Zivil- und Strafgerichte zu erstellen unter Berücksichtigung:
- Stundungen
- (nicht) ernsthaft eingeforderte Verbindlichkeiten
- streitige Forderungen
- vorgenommene Sanierungsmaßnamen und deren Auswirkungen
Angebote:
1. Verkauf Excel-Tool (die Kunden bekommen eine CD ohne Installation lauffähig)
2. Verkauf Excel-Tool mit Anpassung und Einführung vor Ort (durch Techniker/mit Fachanwalt)
3. Einführung Liquiditätskontrolle im Unternehmen
4. Gutachten über die Zahlungs(un)fähigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum
5. Unterstützung bei der Insolvenzantragstellung (gegebenenfalls in Eigenverwaltung) im Falle der Feststellung eines Insolvenzgrundes
Ansprechpartner und Kontakt:
Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Dresden
Roger Monstadt, Softewarebetreuer
Glashütterstraße 101 a
01277 Dresden
Te. 0351 8110233
Fax. 0351 8110244
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