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16.07.2019 Hilfe, mein Arbeitgeber gerät scheinbar in eine wirtschaftliche Krise. Was können wir tun?
Information Herr X, Mitarbeiter der Muster GmbH ruft mich an.
Sitz des Unternehmens ist in Sachsen.
Automobilzulieferant.
20 Arbeitnehmer.
Das Unternehmen gerät scheinbar in eine Krisensituation.

Es gibt Reklamationen.
Neue lukrative Aufträge scheinen nicht in ausreichender Höhe vorhanden zu sein.

Seine Frage:
Können Sie uns Arbeitnehmer mal beraten?

Ich frage: gibt es offene Löhne, offene Sozialversicherungsbeiträge, erkennbar andere offene Lieferantenforderungen? 
Antwort: nein - soweit ist es noch nicht. Aber wir befürchten auf Grund der Gerüchte, dass die nächste Lohnzahlung nicht mehr pünktlich erfolgt.

Ok, es scheint also derzeit nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu sein.

Was wollen Sie wissen, frage ich.

Wie verhalten wir uns richtig?
Was darf/kann/muss man tun?
Was darf man nicht tun?
Wer ist wofür verantwortlich?
Haben auch leitende Mitarbeiter Haftungsrisiken?
Ist unser Lohn gesichert? Sind Lohnzahlungen anfechtbar? Besteht ein Kündigungs- oder Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)?  
Welche Möglichkeiten gibt es, das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu sichern?

Wir sprechen über die Kosten einer Erstberatung.
Das ist - wenn jeder einen kleinen Beitrag leistet - nicht das Problem.

So oder ähnlich starten oft Gespräche mit Firmen, die sich in einer Krise befinden.

Die Geschäftsleitung sollte frühzeitig selbst Fachleute aufsuchen - zum Beispiel einen Fachanwalt für Insolvenzrecht und dann ihre Mitarbeiter rechtzeitig aufklären.

Das Wort Insolvenz steht nicht mehr nur für Abwicklung und Zerschlagung.
Die (neue) Insolvenzordnung steht jetzt auch für Erhalt, Sanierung, Restrukturierung, Neustart, befreit von irgendwelchen belastenden Verträgen o.ä.

Folgende Fragen sind durch einen Fachanwalt schnell beantwortet:

1. Wann muss das Insolverfahren eingeleitet werden?
2. Wie erfolgt die Insolvenzeinleitung?
3. Durch wen erfolgt die Insolvenzeinleitung?
4. Wann macht eine Eigenverwaltung Sinn?
5. Wer ist ein geeigneter Insolvenzverwalter oder Sachwalter (Kontrolleur) 
6. Wie sind Löhne, Gehälter, Urlaubsansprüche und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall gesichert?
7. Wie kann abgesichert werden, dass die Löhne/Gehälter bei Fälligkeit ausbezahlt werden (sogenannte Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes) 
8. Kann nach Insolvenzantragstellung die Fortführung des Geschäftsbetriebes erfolgen und wenn ja, wie? Was passiert bei einer Betriebsübernahme?
9. Wie können die Geschäftskunden z. B. Lieferanten mit Sonderrechten gesichert werden vor Schaden oder Ausfall?
10. Haftet der Geschäftsführer zivilrechtlich für offene Forderungen (Anspruchsvoraussetzungen)?
11. Gibt es strafrechtliche Risiken für die Geschäftsleitung und leitende Mitarbeiter?
12. Kann eine Haftung und Bestrafung der Geschäftsleitung vermieden werden?

Solche und ähnliche Fragen sind in ca. 1 bis 2 Stunden in allgemeiner Form geklärt. 
Die Beteiligten sollen/müssen wissen, welche Chancen und Risiken bestehen.

Ich stehe Ihnen mit meinem Team gerne für solche oder ähnliche Fragen zur Verfügung.

Jeder Euro, der in die Aufklärung und Vorsorge investiert wird, spart ein Vielfaches an Geld und Aufregung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kulzer@pkl.com 0351 8110233
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Verfasser: Hermann Kulzer
 
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