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03.03.2021 Risikomanagement für Unternehmer/Geschäftsführer in der CORONA-Krise: System - Sinn - Nutzen
Information Was hat uns das Jahr 2020 gelehrt und was sollte man in 2021 beachten?
Unerwartete Ereignisse haben von heute auf morgen vieles geändert - auch unsere Gewohnheiten. Manche Branchen gerieten ohne Verschulden in einer existenzielle Krise - andere Branchen boomen. 
Wann laufen die Geschäfte wieder normal?
Gibt es in manchen Branchen wieder ein "wie früher"?

Der Strukturwandel wird in vielen Bereichen viel schneller vollzogen als erwartet.
Dies birgt Risiken und Chancen.
Einige Verbände warnen vor einer drohenden Insolvenzwelle in 2021. 
Die Aussichten in 2021 werden unruhig.
Alle Branchen werden Folgen von Corona spüren: Mitarbeiter, die wegen geschlossenen Kindergärten nicht zur Arbeit kommen können, Störungen von Zahlungsflüssen, Lieferketten und Marktaustritte werden 2021 Realität.

Erforderlich in 2021 ist daher - wer Vorsorge treffen will- ein Risikomanagement.
Ein effizientes, umfassendes, systematisches und nachhaltiges Management rechtlicher und tatsächlicher Risiken sorgt vor und liefert einen Mehrwert für das Unternehmen.

Es ist unerläßlich im Hinblick auf das Risikomanagement und die Liquiditätssicherung zu handeln und sich nicht nur Gedanken zu machen. 

10 Punkte möchte ich darstellen: 

  1. Rechtliche Pflicht
    Das Management von Risiken - insbesondere von Rechtsrisiken und die damit verbundene Orientierung an Recht und Gesetz entspricht guter Corporate Governance. Es ist Bestandteil einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung.
     
  2. Überwachungssystem
    Gemäß § 91 Abs.1 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbeson dere ein Überwachungssystem einzurichten, damit der Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Dies gilt analog für mittlere und große GmbH´s.

     
  3. Wirtschaftlicher Nutzen
    Das systematische Management von Risiken bringt auch wirtschaftliche Vorteile und Nutzen. Durch die Identifzierung, Bewertung und Priorisierung von Risiken kann eine Steuerung erfolgen, welche Personen mit welcher Qualifikation für die Risiken in welchem (Rechts)gebiet, Geschäftsbereich usw Ansprechpartner sind. 
     
  4. Priorisierung
    a) Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres einschätzen 
    b) Auswirkungen/erwartete Schadenshöhe
    c) Risikomatrix/Risikoportfolio
    (Zusammenfassung der Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe
     
  5. Steuerung von wesentlichen Risiken
    Wie wird mit den erkannten und bewerteten priorisierten Risiken im Unternehmen umgegangen?
    -Vermeidung
    -Verminderung/Begrenzung
    -Transfer
    -Tragung
    -Sonstige

  6. Steuerungsmaßnahmen müssen S.M.A.R.T. sein:
    -
    spezifisch
    -messbar
    -akzeptiert
    -realistisch
    -terminiert
     
  7. Monitoring
    Die tatsächliche Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen muss überwacht werden.
     
  8. Reporting
    Wesentliche Risiken müssen im Unternehmen bekannt gemacht werden und in betriebswirtschaftliche Entscheidungsprozesse Eingang finden. 
     
  9. Der Risikomanagement-Prozess
    -
    Identifizierung
    -Bewertung und Priorisierung
    -Steuerung inkl Monitoring
    -Reporting
     
  10. Sonderpunkt: Haftungsvermeidung
    -
    INSOLVENZREIFE erkennen/vermeiden
    -es bedarf einer perfekten Liquiditätskontrolle und -planung
    -es bedarf eines Liquiditätsmanagements
    -D&O-Versicherung zur Absicherung der Gesellschaft und der Geschäftsleitung?
    -asset protection (was passiert mit dem Privatvermögen im Krisenfall?)
Dies ist eine Zeit, um zu handeln. Wir HELFEN.

HERMANN KULZER MBA
  • FACHANWALT FÜR INSOLVENZRECHT
  • FACHANWALT FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
  • WIRTSCHAFTSMEDIATOR(uni DIU)
  • Risikomanager 
  • Sanierungsmoderator
  • SITZ: DRESDEN
    EINSATZORTE: CHEMNITZ. LEIPZIG, COTTBUS, BERLIN, MÜNCHEN, AUGSBURG
  • KULZER@PKL.COM
  • 0351/8110233
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht Wirtschaftsmediator
 
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