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Aktuelles
20.12.2020 Erfolgreich durch die Krise mit einem CRO oder Restrukturierungsbeauftragten
Information

Alle Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie betroffen- die einen stark und unmittelbar, die anderen nur mittelbar. Manche geraten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten - manche sogar in eine existenzbedrohende Krise. 

Es entstehen: Angst, Missverständnisse, schlechte Stimmung, Sorgen-manchmal sogar Panik.
Andere Beteiigte werden verunsichert. 

Wie kann man eine Krise gut bewältigen?
Wer kann der bisherigen Geschäftsleitung bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen helfen? 

Ein CRO (Chief Restructuring Officer) oder ein Restrukturierungsbeauftragter.

Der CRO (Chief Restructuring Officer) wird vom Unternehmen in der Restrukturierungsphase- also wenn ein Unternehmen in eine Krise geraten ist oder zu geraten droht- eingesetzt.
Die Krise soll durch Restrukturierungsmaßnahmen beseitigt und das Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur geführt werden. Zur Bewältigung einer Unternehmenskrise sind manchmal externe Berater oder CRO`s nützlich, da sie die notwendigen Krisenkenntnisse - und Erfahrungen für die Bewältigung der Herausforderungen haben. Es geht um:

  • -Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes
  • -Strategische (Neu)Positionierung / Konzentration oder Veränderung
  • -Zustimmung der Stakeholder abklären
  • -Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung vornehmen
  • -Liquiditätsplanung- und management
  • -Neuverhandlung und Optimierung von Verträgen
  • -Check der Investitionsvorhaben und unter Umständen Korrekturen
  • -Verlustbringende Bereiche ermitteln und reagieren
  • -Anlagevermögen: Verwertung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen
  • -Suche strategische Partner und richtige Einbindung
  • -Personalentwicklung: Halten, Fortbilden, richtig einsetzen
  • -Effizienz-Steigerung falls erforderlich 
  • -Beachtung und Vermeidung des strafbaren Handelns 
  • -Nutzung des Restrukturierungs- und Sanierungsrechts
  • -Führung und Umsetzung der Pläne in Krisensituationen 

Was sollte ein CRO oder ein Restrukturierungsbeauftragter haben?

  • Kompetenz und Lebenserfahrung
  • ein Ziel/einen Plan
  • Glaube an seine Stärken 
  • Positives Denken/Zuversicht 
  • Disziplin/ Führungskompetenz/Resilienz
  • Glück
Wo sollte sich der/die  Restrukturierungsbeauftragte/r, CRO oder Sanierungsmoderator gut auskennen:
  • Restrukturierungs-, Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht 
  • Haftungsrecht
  • Bilanzen und BWA´s lesen und verstehen
  • Verhandeln und moderieren.
  • Teamwork


Hermann Kulzer
Master of business and administration(MBA)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
Sanierungsmoderator

Dresden, Leipzig, Berlin, Cottbus, Augsburg

kulzer@pkl.com

Weiter Infos zur Krise: 

Im ersten Halbjahr 2020 wurden acht Prozent weniger Insolvenzen als in 2019 gemeldet.
Im Juli 2020 gab es nach der Darstellung des Statistischen Bundesamts einen Rückgang der Insolvenzen von 30 Prozent. Warum gab es in Zeiten von Corona sogar einen Rückgang der Insolvenzen und nicht die schon vor langer Zeit prognostizierte Insolvenzwelle?
Ist die Lage für die Unternehmen tatsächlich so gut oder ist es die Ruhe vor dem Sturm?

Die einfache Antwort: Es gab staatliche Hilfen für Unternehmen in Form von Liquiditätshilfen und -darlehen und es gab das Kurzarbeitergeld. Dies hat vielen Unternehmen nochmals Luft verschafft.

Die erwartete Insolvenzwelle kommt dennoch, sie verzögert sich nur.

Insolvenzbedroht sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Die Bedrohung soll stärker sein als in Zeiten der Finanzkrise 2008. Grund ist, dass diesmal die gesamte Wirtschaft beeinträchtigt ist. In der Finanzkrise 2008 stieg die Quote von Unternehmensinsolvenzen deutscher Unternehmen um 12 Prozent. 

Wenn die Beeinträchtigungen durch Corona nicht kurzfristig enden- was völlig unwahrscheinlich ist- wird der Anstieg von Insolvenz die Quote von 12 Prozent von 2008 weit übertreffen- prognostizieren Wirtschaftsinstitute.

Ab 2021 werden zahlreiche Selbstständige, Gewerbetreibende und mittelgroße Firmen Insolvenz beantragen, die zahlungsunfähig sind. Der Anstieg der Insolvenzen wird in den ersten beiden Quartalen von 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 15 bis 18 Prozent steigen. 

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei bestehender Zahlungsunfähigkeit endete zum 30.09.2020. Der Geschäftsführer einer GmbH/UG/AG muss bei Eintritt der Insolvenzreife die Insolvenz einleiten, wenn es keine Sanierungsmöglichkeit (innerhalb von 3 Wochen) gibt.

Eine Verlängerung der Aussetzung für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit hätte die Probleme weiter aufgestaut und dann eine unkontrollierbare Insolvenzwelle verursacht.
Zombieunternehmen sollen nicht andere Unternehmen gefährden.

Der Gesetzgeber hat ein neues Restrukturierungsgesetz geschaffen, mit dem man außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens bereits in der drohenden Zahlungsunfähigkeit Werkzeuge der Sanierung einsetzen kann. Ein Sanierungsmoderator kann bei Konflikten zwischen einzelnen Gläubigerin und der Gemeinschuldnerin helfen.

Wir beraten, helfen oder moderieren gerne. 

  • Hermann Kulzer MBA
  • Fachanwalt für InsR, HR, GR
  • Wirtschaftsmediator (DIU)
  • Dresden 
  • Glashütterstraße 101 a 
  • Pentacongebäude
  • 0351 8110233 
  • Kulzer@pkl.com
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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