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10.04.2007 Landwirtschaft in Not: Rettung durch Biogas oder Energiecontracting
Information Alternativen im Bereich der Energiegewinnung können Betrieben die notwendige Liquidität zur Revitalisierung und Sanierung bringen.
Zwei Sanierungsmodelle sollen nachfolgend dargestellt werden:

1. Landwirtschaftsbetrieb wegen Trockenheit in Not
Die Trockenheit macht dem Landwirtschaftsbetrieb X große Sorgen.
Die Erträge sind geringer und die Kosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes höher als kalkuliert. Die laufenden Tilgungs- und Zinszahlungen für die Darlehn können nicht beglichen werden. Die Banken sind nicht mehr bereit, Stundungen zu gewähren. Andere Gläubiger drängen auf Befriedigung ihrer Forderungen. Dem Landwirtschaftsbetrieb droht die Insolvenz.
Die Vermögenswerte, die über viele Jahre geschaffen wurden, stehen vor der möglichen Zerschlagung. Die Existenz des Betriebes und mehrerer Familien ist gefährdet.

Wie können wir den Betrieb retten?
Der Landwirtschaftsbetrieb hat xxx Kühe.
Aus der Gülle in Verbindung mit dazugekauftem Mais und Getreide lässt sich Biogas herstellen. Bisher war die Gülle und deren Entsorgung nur ein Kosten- und Arbeitsfaktor. Aus Gülle kann aber Biogas erzeugt werden und dies ist zwischenzeitlich sehr wertvoll. Damit kann Gülle zum erfolgreichen Sanierungsinstrument werden.

Biogas
entsteht durch die Vergärung von organischer Substanz wie Gülle und Festmist oder auch speziell angebauten nachwachsenden Rohstoffen.
Biogas besteht aus Methan (CH4) [50-75 Vol%], Kohlendioxid (CO2) [25-50 Vol%] sowie Sauerstoff, Stickstoff und Spurengasen (u.a. Schwefelwasserstoff). Es kann u.a. direkt für Heizzwecke oder mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) zur gekoppelten Produktion von Strom und Wärme genutzt werden.
Die Erzeugung des Gases erfolgt in Biogasanlagen durch anaerobe Vergärung organischer Stoffe. Landwirtschaftliche Biogasanlagen setzen als Basismaterial in der Regel Gülle oder Festmist ein. Zur Erhöhung des Gasertrags kommen Co-Fermentate zum Einsatz (z.B. nachwachsende Rohstoffe oder Abfälle aus der Lebensmittelindustrie). Das vergorene organische Material kann darüberhinaus als Dünger verwertet werden.
Der Strom und die erzeugte Wärme aus dem regenerativen Energieträger Biogas sind der wirtschaftliche Anreiz für den Investor.
Die Bundesregierung unterstützt die verstärkte Nutzung regenerativer Energien durch das EEG und setzt dabei auch zunehmend auf die Nutzung von Biomasse. Anlagen können sowohl als landwirtschaftliche Einzelanlagen unter Verwertung von betriebseigenen Gärsubstraten als auch als größere Gemeinschaftsanlagen mit optionaler Co-Fermentation von betriebsfremden Gärmateralien konzipiert werden. Die mögliche elektrische Generatorenleistung erstreckt sich von ca. 30 kW bei Einzelanlagen bis zu mehreren MW bei Großanlagen.

Ein Investor muss gefunden werden, der bereit ist, eine Biogasanlage auf dem Grundstück des Betriebes zu errichten - auf Kosten des Investors.
Der Landwirtschaftsbetrieb muss die Anlage betreiben und erhält dafür eine Erstattung der hierbei entstehenden Betreibungskosten (Personal für Bestücken der Anlage). Die entstehenden Einkaufskosten für Mais und Getreide werden vom Investor erstattet. Der Investor leistet eine jährliche Zahlung an den Landwirtschaftsbetrieb für die Bereitstellung der Gülle für den Zeitraum von x Jahren (Anmerkung: mindestens 10 Jahre).
Der Investor erhält den gewonnenen Strom und die Wärme. Er leistet neben den jährlichen Zahlungen eine Einmalzahlung an den Landwirtschaftsbetrieb von x Euro.
Mit dieser Einmalzahlung kann der Landwirtschaftsbetrieb sämtliche offenen Verbindlichkeiten begleichen und erforderliche Instandsetzungs- und Neuinvestitionen vornehmen. Das Leistungsspektrum des Landwirtschaftsbetriebes muss noch geringfügig erweitert werden. Der Landwirtschaftsbetrieb ist dann langfristig konsolidiert.

2. Die unrentable Heizungsanlage im Wohn- und Geschäftshaus
Der Landwirtschaftsbetrieb X hat ein größeres Wohn- und Verwaltungsgebäude.
Früher gab es nach Abzug der Tilgungs- und Zinsraten einen Überschuss.
Heute können nicht einmal mehr die Zinsen bedient werden.
Die Bank hat schon mehrfach die Kündigung angedroht.
Die Existenz des Betriebs ist durch dieses Wohn- und Geschäftshaus gefährdet.
Die Heizungsanlage ist nicht mehr umweltgerecht und rentabel.
Die laufenden Kosten für Heizung und Warmwasser sind unverhältnismäßig hoch. Ferner fallen immer wieder kostspielige Reparaturen an.
Mieter beklagen Störungen und hohe Kosten und mindern die Mieten und drohen sogar mit Kündigung oder Schadensersatz.

Wie können wir diesen Betrieb sanieren?
Wenn derzeit keine Eigenmittel zur Erneuerung der Anlage vorhanden sind, gibt es eine interessante alternative Finanzierungsform.
Alternativ zum Neueinbau einer eigenen Heizungsanlage muss ein Investor gefunden werden, der die Anlage auf seine Kosten einbaut. Von diesem Investor wird dann künftig (10 bis 20 Jahre) die Wärme bezogen. Wenn durch den Einbau neuester Technik gleichzeitig der Energieverbrauch erheblich gesenkt werden kann, ergibt sich im Idealfall folgender Effekt:
  • Schutz der Umwelt durch neueste, umweltfreundliche Technologie
  • keine eigenen Investitions- und Finanzierungskosten für den Neubau der Anlage
  • laufende, geringere Verbrauchskosten nach tatsächlichem Verbrauch
  • keine eigenen Wartungskosten
  • bei Vermietung Umlage der Kosten auf den Mieter
  • Ablösung der Altanlage und damit Liquidität
  • Darlehen bzw. Vorauszahlungen durch den Investor als Liquiditätshilfe

    Die Firma kann hier also durch den Einsatz von Energiecontracting saniert werden.

    Unsere Leistungen
    Wir sind spezialisiert im Bereich der Revitalisierung und Sanierung von Betrieben tätig. Dazu gehört auch das Prüfen und Finden alternativer Finanzierungen.
    Wir haben im Bereich des Energiemanagements und Anlagenbaues erfolgreich mit Firmen (u.a. zwei international tätigen Gesellschaften) zusammengearbeitet und stehen mit unserem Know-how gerne beratend und optimierend zur Verfügung.
    Infomationen zum Energiecontracting finden Sie unter www.energiecontractor.com oder bei uns im Rahmen einer Erstberatung in Berlin, Dresden oder gleich bei Ihnen vor Ort.

    Lernen Sie uns und Alternativen kennen!
    Kontakt: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt und Finanzierungsfachmann (Energietechnik), Königstraße 25, 01097 Dresden
    Tel. 0351 8110233
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    Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt
     
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