insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
06.01.2004 Zweifel an Angehörigenforderungen im Schuldenregulierungsverfahren
Information Darf die Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan durch das Gericht auch ersetzt werden, wenn es Zweifel am Bestand der Angehörigenforderungen gibt ?

§ 309 I S. 1, III InsO

Dazu Leitsatz des BGH:

Die Zustimmung eines Gläubigers zu dem vom Schuldner vorgelegten Fast-Nullplan darf durch das Insolvenzgericht nicht ersetzt werden, wenn der widersprechende Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich ernsthafte Zweifel ergeben, ob eine vom Schuldner angegebene Forderung besteht oder sich auf einen höheren oder niedrigeren Betrag richtet als angegeben, und vom Ausgang des Streites abhängt, ob die Kopf-und Summenmehrheit erreicht wird.

BGH, Beschl. vom 21.10.2004 IX ZB 427/02 ( LG München ) ZVI 12/2004 S, 748 ff.


Anmerkung des Verfassers:

Das Schuldenbereinigungsverfahren ist für redliche Schuldner geschaffen worden, um diesen einen Neustart zu ermöglichen. Bei der Konstruierung von Forderungen von Angehörigen, die dann dem Schuldenregulierungsplan zustimmen sollen, liegt keine Redlichkeit vor. Die Forderungen müssen daher tatsächlich existieren.
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11