|
|
15.02.2005 |
Anfechtbarkeit von Rechthandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters |
|
BGH, Urteil vom 9.12.2004 IX ZR 108/04 ( ZInsO 2005, 88, 89 ) Leitsätze:
1. Stimmt der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattet vorläufige Insolvenzverwalter Verträgen des Schuldners über die Erfüllung von Altverbindlichkeiten vorbehaltlos zu, die im Zusammenhang stehen mit noch zu erbringenden Leistungen der Vertragspartners, begründet dies für diesen grundsätzlich eine Vertrauenstatbestand, den der Verwalter bei Vornahme der Erfüllungshandlung durch den Schuldner nicht mehr zerstören kann ( Ergänzung zu BGHZ 154,90)
2.Stimmt der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter einer Rechtshandlung des Schuldners zu, durch die gesetzliche Ansprüche oder Altverbindlichkeiten erfüllt werden, ohne dass dies mit einer noch zu erbringenden eigenen Leistung in Verbindung steht, kann der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Erfüllungshandlung nach den Regeln der Deckungsanfechtung anfechten ( Ergänzung zu BGHZ 154,190 ). |
|
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
|
zurück |
|
|