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BRAO §§ 7 Nr. 9, 36a II1; InsO § 287 II 1
Ist über das Vermögen eines früheren Rechtsanwalts ein Insolvenzverfahren durchgeführt und mit dessen Aufhebung dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt worden, kann während der so genannten Wohlverhaltensphase ein Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltsschaft grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es seien geordnete Vermögensverhältnisse noch nicht wiederhergestellt.
BGH, Beschl. v. 7.12.2004 - AnwZ 40/04 ( AnwGH Frankfurt a.M ) in NJW 18(2005 S. 1271 ff.
Anmerkung:
Bei kammerzugehörigen Berufen ( Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Notare ua. ) muss üblicherweise die Zulassung entzogen werden, wenn ein Vermögensverfall vorliegt. Es gibt allerdings Ausnahmen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise, wenn ein Sanierungsplan ( Insolvenzplan ) vorgelegt werden kann. Weiter Einzelheiten hierzu auf unserer speziell zum Sanierungsplan geschaffenen homepage unter : www.insolvenzplan-als-chance.com.
Wir sind spezialisiert tätig im Bereich der freien Berufe und zwar als Insolvenzverwalter, Schuldnerberater und Insolvenzplanersteller. |
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