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20.05.2005 |
Mietweise Überlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Leistung |
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GmbHG §§ 30, 31, 32 a, 32 b; KO § 32a
1. Die mietweise Überlassung eines Grundstücks durch den Gesellschafter an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann eigenkapitalersetzend sein. Im Falle der Insolvenz über das Vermögen der Gesellschaft hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, das Grundstück für den vertraglich vereinbarten Zeitraum ( ohne Vereinbarung oder bei missbräuchlichen Zeitbestimmung: für den angemessenen Zeitraum ) unentgeltlich weiter zu nutzen.
2. Soweit dieses Recht des Insolvenzverwalters durch eine Beschlagnahme des Grundstücks im Rahmen einer Zwangsverwaltung entzogen wird, hat der Gesellschafter den Wert des Nutzungsrechts zu ersetzen.
3. Gleiches gilt, wenn der Insolvenzverwalter das Grundstück an den Zwangsverwalter vor Ablauf der Mietzeit herausgibt.
4. Voraussetzung für den Ersatzanspruch ist, dass der Insolvenzverwalter das Grundstück tatsächlich hätte nutzen können, etwa im Wege der Untervermietung.
BGH, Urt. v. 31.1.2005 - II ZR 240/02 - OLG Dresden; InVo 5/2005 S. 180 ff. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt f. InsR |
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