|
|
24.05.2005 |
Immobiliarvollstreckung / Umfang der zulässigen Maßnahmen durch den Zwangsverwalter ( Umbau ) |
|
ZVG § 152; ZwVerwVO §§ 5, 6, 10
Durch das Zwangsvollstreckungsgericht sind Vorhaben eines Zwangsverwalters nicht genehmigungsfähig, wenn das beschlagnahmte Gebäude durch Umbau derart nachhaltig verändert oder in die vom Schuldner dem Objekt zugedachte Nutzung in einer Weise eingegriffen werden soll, dass die wirtschaftliche Beschaffenheit des Grundstücks in ihrem Gesamtcharakter berührt wird.
BGH, Beschl. v. 10.12.2004 IXa ZB 231, 03 LG Göttingen; InVo 5/2005 S. 205 ff. |
|
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
|
zurück |
|
|