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10.06.2005 |
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen des Insolvenzverwalters |
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§§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 1 UStG 1999; §§ 50, 51, 166, 170,171 InsO Leitsätze des Bundesfinanzhofs:
1. Beim freihändigen Verkauf von beweglichem Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter sind die von diesem einbehaltenen Verwertungskosten kein Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Insolvenzverwalters an den Sicherungsgeber.
2. Veräußert der Insolvenzverwalter das überschuldete Grundstück selbst und wird die Insolvenzmasse aufgrund einer Vereinbarung mit dem Grundpfandgläubiger zu einem geringfügigen Prozentsatz an dem Verkaufserlös beteiligt, führt der Insolvenzverwalter ähnlich wie ein Makler oder ein Geschäftsbesorger an den Grundpfandgläubiger eine Leistung gegen Entgelt aus.
BFH, Urt. vom 10.02.2005 - V R 31/04 in ZInsO 15/2005 S. 813 ff. und Anmerkung von Richter am OLG Dresden, Dr. Onusseit in ZInsO 15/2005 S. 815 ff. ; NZI 2006 Heft 1 S. 55 ff.
Umsatzsteuerliche Probleme bei Immobilienverkäufen in der Insolvenz: ZInsO 24/2006 S. 1299 ff. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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