insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
12.10.2005 Rückdeckungsversicherung des Geschäftsführers in der Insolvenz
Information 1. Die dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Versorgungszusage unterliegt nicht den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( vgl. § 3 Abs. 1; § 17 Abs. 1 BetrAVG).

2. Ohne wirksame Verpfändung kann der Insolvenzverwalter die Bezugsberechtigung mit der Folge widerrufen, dass der Rückkaufswert in die Insolvenzmasse fällt ( BGH. Urt. v. 4.3.1993 ).

3. Der Rückkaufswert gebührt auch der Insolvenzmasse, wenn die Ansprüche des Schuldners aus dem Versicherungsvertrag verpfändet sind, jedoch noch keine Pfandreife eingetreten ist, weil die zu sichernde Forderung unter einer aufschiebenden Bedingung steht.

BGH, Urt. v. 7.4.2005 - IX ZR 138/2005  ( OLG München ) InVo 9/2005 S. 352 ff.
 

Stichworte:

Rückdeckungsversicherung, Bezugsrecht, Lebensversicherung, Rückkaufswert, Pfandreife, Einzugsrecht ua.
insoinfo
Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11