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30.11.2005 |
Stammeinlage / Belege über 25 Jahre aufbewahren |
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Gesellschafter einer GmbH müssen die Zahlungsbelege aufbewahren, sonst laufen sie Gefahr, selbst nach 25 Jahren, die Einlage erneut zahlen zu müssen. Der Zahlungsklage eines Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter einer GmbH, die angeblich vor 25 Jahren ihre Stammeinlagen erbracht haben, wurde stattgegeben. Der Versuch, den Nachweis durch Vorlage der Bilanz zu führen, war nicht ausreichend.
OLG Frankfurt, AZ 1U 109/05 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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