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18.03.2003 Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftat
Information  InsO § 290 Abs.1 Nr. 1; BZRG §§ 45 ff

Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat setzt nicht voraus, dass die Straftat in einem Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren steht, in dem die Restschuldbefreiung beantragt wird.
 
Verurteilungen des Schuldners sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen.

BGH, Beschluss vom 18. 12. 2002 - IX ZB 121/ 02; LG Regensburg

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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