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21.11.2006 |
Abtretung von Forderungen und Steuererstattungsansprüche |
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Die Abretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommenssteuerzahlungen.
BGH, Urt. v. 21.07.2005 - IX ZR 115/04 InVo 12/2005 S. 488 ff.
Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners fallen nicht unter die in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abgetretenen Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge.
Folglich kann das Finanzamt gegen solche Erstattungsansprüche mit alten Steuerschulden aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners aufrechnen.
BFH, Urt. v. 21.11.2006 VII R 1/06 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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