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21.03.2003 |
Kündigung durch den Insolvenzverwalter nach einem Erwerberkonzept |
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Die Kündigung des Veräußerers auf Grund eines Erwerberkonzepts verstößt dann nicht gegen § 613 a Abs.4 BGB, wenn ein verbindliches Konzept oder ein Sanierungsplan des Erwerbers vorliegt, dessen Durchführung im Zeitpunkt der Kündigungserklärung greifbare Formen angenommen hat (BAG, Urteil vom 20.März 2003-8 AZR 97/02). |
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Verfasser: Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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