insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
21.04.2006 Verzinsungspflicht des Insolvenzverwalters bei noch nicht erfolgter Verwertung
Information Gemäß § 169 InsO ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, dem Gläubiger vom Berichtstermin an Zinsen zu zahlen, solange ein Gegenstand, zu dessen Verwertung er berechtigt ist, nicht verwertet wird. Mit Urteil vom 16.2.2006 IX ZR 26/05 hat der BGH ua. zum Ausschluss und zur Höhe dieser Verzinsungspflicht sowie zur Beweislastverteilung Stellung genommen.

ZIP 16/2006 A 31
insoinfo
Verfasser: krs
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11