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21.04.2006 |
Verzinsungspflicht des Insolvenzverwalters bei noch nicht erfolgter Verwertung |
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Gemäß § 169 InsO ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, dem Gläubiger vom Berichtstermin an Zinsen zu zahlen, solange ein Gegenstand, zu dessen Verwertung er berechtigt ist, nicht verwertet wird. Mit Urteil vom 16.2.2006 IX ZR 26/05 hat der BGH ua. zum Ausschluss und zur Höhe dieser Verzinsungspflicht sowie zur Beweislastverteilung Stellung genommen.
ZIP 16/2006 A 31 |
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Verfasser: krs |
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