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03.08.2006 |
Gründungszuschuss für Arbeitslose |
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Arbeitslose werden auch nach Ende der Ich-AG und Überbrückungsgeld gefördert, wenn sie sich selbständig machen wollen.
Es gibt neun Monate lang einen Existenzgründungszuschuss in der Höhe des Arbeitslosengeldes I .
Für die Krankenversicherung werden 300 Euro zusätzlich bezahlt. Die Hilfe der sozialen Sicherung wird 15 Monate lang gewährt.
Danach müssen sich die Gründer vollständig selbständig finanzieren.
Voraussetzungen für diesen Gründungszuschuss sind: a) dass Mann/Frau schon arbeitslos ist und b) der Bundesagentur für Arbeit ein Geschäftsmodell vorgelegt werden kann c) die Geschäftsidee als tragfähig eingestuft wird
Stand : August 2006
PAP/SZ/1/08/2006/19 |
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Verfasser: Kulzer Hermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt |
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