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02.05.2007 Insolvenzsprechtag bei Insolvenzgefahr
Information

Unternehmer, die sich in Zahlungsschwierigkeiten und einer drohender Insolvenz befinden, benötigen kurzfristig kompetente Fachleute als Ratgeber.
Für Geschäftsführer einer GmbH bestehen in dieser Zeit besondere Gefahren der Strafbarkeit und persönlichen Haftung. Auch Gläubiger von existenzbedrohten Unternehmen müssen informiert sein, was im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners oder im Vorfeld zu tun ist und welche Risiken bestehen.
Wir haben dafür einen Insolvenzsprechtag eingeführt, an dem Sie zum Erstberatungstarif über wesentliche rechtliche Besonderheiten und Chancen fachkundig informiert werden. Wir bewerten Ihre Strategie und zeigen Ihnen gegebenenfalls Handlungsalternativen auf. Wir besprechen mit Ihnen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und beantworten die nachfolgenden Fragen:

  • Wie wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet und abgewickelt?
  • Wie funktioniert die übertragene Sanierung und welche Risiken bestehen?
  • Bestehen für Sie Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung?
  • Wie läuft ein Schuldenbereinigungsverfahren oder Insolvenzplanverfahren?
  • Wie und wann kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden?
  • Wie kann eine Krise rechtzeitig erkannt und ihr vorgebeugt werden?
  • Wie können das Insolvenzrisiko des Geschäftspartners und Anfechtungsrisiken reduziert werden?


    Angesprochen sind auch Unternehmer, die sich vorbeugend beraten lassen wollen und Unternehmen für die das Projekt "Runder Tisch" greift.
    Wir beraten Gewerbetreibende (auch Kleingewerbetreibende), Geschäftsführer von GmbHs und Gläubiger krisenbehafteter Unternehmen. Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Bitte schildern Sie uns (am besten per E-Mail) Ihren Sachverhalt und erfragen unsere (preiswerten) Erstberatungskonditionen.

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    Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
     
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