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29.05.2007 Benq Mobile - Insolvenzverwalter ficht Prämienzahlungen an Mitarbeiter an
Information Die Insolvenz des Handyherstellers Benq Mobile hat für viele Arbeitnehmer ein bitteres Ende. 1300 Mitarbeiter wurden wegen der Insolvenz entlassen. Für 170 Beschäftigte drohen jetzt Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters, Martin Prager. Dieser macht Rückzahlungsansprüche in Höhe von 5,2 Millionen Euro für Prämien und Sonderleistungen geltend, die im letzten Monat vor Insolvenzeinleitung ausgezahlt wurden (September 2006). Vorerst werden die Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht. Betroffen sind Sonderzahlungen für gute Leistungen und Bleibeprämien, die das Management von Benq Mobile zwei Tage vor Insolvenzeinleitung (mithin am 27.September 2006) gezahlt habe. Die Anfechtbarkeit ergäbe sich daraus, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung die Sonderzahlungen und Prämien noch gar nicht fällig waren oder aber in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit erfolgten. Die Anfechtungsnorm des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO lautet: Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Befriedigung gewährt, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte, wenn die Handlung im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist. Durch diese Zahlungen seien Gläubigerbenachteiligungen gegeben. Andere Mitarbeiter, die beispielsweise Abfindungen vereinbart hatten, seien leer ausgegangen. Welche Möglichkeiten der Arbeitnehmer bestehen, die Ansprüche des Insolvenzverwalters erfolgreich abzuwehren, muss durch Spezialisten geklärt werden. Warum die Geschäftsleitung kurz vor Insolvenzeinleitung diese Zahlungen vorgenommen hat, ist unklar. Auch für die Geschäftsleitung besteht nunmehr die Gefahr, für alle Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit persönlich zu haften.
 
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Insolvenzanfechtung.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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