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29.06.2007 Lizenzverträge in der Insolvenz
Information Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich im Juni 2007 in Berlin mit der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen befasst. Hinter diesen schlichten Stichworten verbirgt sich ein gravierendes Problem für Unternehmen, die von einem Patentinhaber eine Lizenz erwerben und auf der Basis dieser Lizenz neue Produkte entwickeln. Im Falle der Insolvenz des Patentinhabers können sie nach derzeitiger Rechtslage erheblichen Schaden erleiden, wenn der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Lizenzvertrag im Insolvenzverfahren zu beenden. Beispiel: Ein kleines Unternehmen entwickelt ein neues Verfahren für die Proteinsynthese und lässt sich dies patentieren. Auf der Grundlage dieses Patents räumt es einem großen Unternehmen eine Lizenz zur Nutzung des Verfahrens ein, das im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages ein neues Medikament zur Marktreife bringt. Der Patentinhaber gerät in die Insolvenz. Im Insolvenzverfahren macht der Insolvenzverwalter zur Anreicherung der Insolvenzmasse von seinem Recht Gebrauch, den Lizenzvertrag mit dem Unternehmen zu beenden und die Lizenz zu einem erheblich höheren Preis an ein Konkurrenzunternehmen zu vergeben. Folge ist, dass der erste Lizenznehmer sein neues Medikament nicht weiter vertreiben kann und ihm hierdurch ein Schaden entsteht, der im Regelfall einen mehrfachen Millionenbetrag ausmacht. Die berechtigten Interessen des Lizenznehmers sollen künftig in einer solchen Situation besser geschützt werden. Damit soll das Vertrauen der Investoren gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt
 
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