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28.06.2007 |
Absicherung von Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz |
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Zahlreiche Betriebe haben keine Schutzvorkehrungen getroffen, die Arbeitszeitguthaben ihrer Beschäftigten gegen Insolvenz abzusichern. Den Mitarbeitern droht dann nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch zum Teil erhebliches (Zeit-)Guthaben. In Fällen unvermeidbaren Personalabbaus werden häufig Transfergesellschaften und Transferagenturen genutzt, um die Beschäftigten bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Instrumente für die Beschäftigten hilfreich sind und die eingesetzten öffentlichen Mittel wirkungsvoll eingesetzt werden.
BPW-Mittel stehen ab 1.7.2007 vorübergehend landesweit auch für Festigungsberatung zur Verfügung.
Wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten für Festigungsberatungen junger Unternehmen.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt |
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