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15.01.2003 |
Eigenverwaltung |
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Die Eigenverwaltung stellt ein Instrument der Sanierung von Unternehmen dar.Bei der Eigenverwaltung obliegt dem Schuldner weiterhin das operative Geschäft. Dabei sollen außergewöhnliche Geschäfte mit dem Sachwalter abgesprochen werden.
Das Insolvenzgericht kann anordnen, daß bestimmte Geschäfte zustimmungspflichtig sind oder daß Zahlungen nur an den Sachwalter geleistet werden dürfen.
Während des Verfahrens sind die Gläubiger durch umfassende Kontroll- und Anzeigepflichten des Sachwalters geschützt- dieser kann Haftungsansprüche geltend machen und anfechten.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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