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25.12.2013 Schnelle Bilanz - schneller Überblick - keine Stafbarkeit
Information Viele Geschäftsführer verkennen eine ganz wichtige Frist und die Folgen der Fristverletzung: 
Es geht um die Pflicht zur Aufstellung der Bilanz gemäß § 264 HGB:

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben gemäß § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. 
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 I) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen;
sie dürfen den Jahresabschluss auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. 
5 Tipps haben ich für Sie mit der Hoffnung, dass Sie diese ernst nehmen. 

Tipp 1: Erstellungsfrist ist keine Frist für das Finanzamt

Die Einhaltung dieser Frist hat nichts mit Fristen gegenüber dem Finanzamt zu tun. Daher ist der Fristverlängerungsantrag gegenüber dem Finanzamt, der oft durch die Steuerberater gestellt wird, nur für die Beziehung zum Finanzamt von Bedeutung. 

Tipp 2 : Überblick ist entscheidend

Der Geschäftsführer muss immer einen aktuellen Überblick
über die Wirtschaftslage der Gesellschaft haben. Wie steht es um die Liquidität, ist das Eigenkapital noch gedeckt, welche Passiva hat die Gesellschaft, welche offene Posten sind vorhanden? 

Tipp 3: Fristen zählen

Viele glauben, bei kleinen Gesellschaften kann man sich für die Erstellung des Jahresabschlusses 6 Monate Zeit lassen. Dies trifft nicht zu. Dies trifft nur dann zu, wenn es der kleinen GmbH wirtschaftlich wirklich gut geht.
Wenn nicht, muss der Abschluss spätestens nach 3 Monaten vorhanden sein. 

TiPP 4:  Wer Frist verpasst, hat ein strafrechtliches Problem


Wer dies nicht einhält, hat im worst case - der Insolvenz- ein großes strafrechtliches Problem:
es liegt ein Buchführungsdelikt vor, unter Umständen sogar die Erfüllung des Bankrott-tatbestandes.

Tipp 5: Gutes Rating

Wer sein Rating verbessern oder erhalten will, muss darauf achten, den Jahresabschluss schnell erstellen zu lassen und dann an die Bank zu leiten. Wir empfehlen auch dringend monatliche BWM-Meetings ujr Bespreching aller wesentlichen Werte.  Ein wesentlicher Kritikpunkt der Banken am Finanz- und Rechnungswesen bei KMU´s: 
  1. nicht zeitnah 
  2. nicht aussagefähig 
  3. ohne Datum/Unterschrift 
  4. ohne Soll/ Ist-Vergleich 
  5. ohne Zukunftsplanung 
  6. ohne Plausibilitätsprüfung


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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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