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01.07.2013 Trennung von Partnern ohne Krieg
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Mediation als Chance zur Trennung ohne Zerschlagung von Vermögenswerten

1. Am Anfang steht die Begeisterung 
Eine Partnerschaft (Ehe, GmbH, GbR o.ä.) ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur.
In Deutschland wird nach dem Statistischem Bundesamt inzwischen fast jede zweite Ehe geschieden (Quelle: www.zdf.de 37 Grad). Bei gemeinsamen Gesellschaften ist die Trennungsquote auch nicht besser.
Oft enden Streitigkeiten von Ex-Partnern mit einem Krieg um die Verteilung der Vermögenswerte oder es geht nur darum dem anderen zu schaden, weil er einen verletzt hat. 
In vielen Fällen enden derartige Streitigkeiten in langjährigen Gerichtsprozessen, die sehr viel Geld kosten und keinen befriedigen können. Es gibt leider auch zahlreiche Fälle, in denen durch den Streit gemeinsam geschaffene Vermögenswerte zerschlagen werden.
Manche denken: "bevor der andere zuviel erhält, zerstöre ich lieber alles".
Welche Wege führen aus dem Teufelskreislauf, wenn nicht mehr richtig kommunziert wird und die  Konflikteskalation droht?
Man muss sich einen neutralen Mediator finden, der den Ex-Parntern hilft eine Lösung zu finden, die viel besser ist als die Zerschlagung und Krieg.
2. Der Kampf um den Trennungsunterhalt
Bei Scheidungsauseinandersetzungen beginnt der Kampf der Partner oft mit der Forderung eines Partners nach Trennungsunterhalt  Oft sind hier bereits "Welten" in den Vorstellungen zu der Höhe. Eiinige Hinweise dazu
Sinn des Trennungsunterhalts:
Sicherstellung, dass beide Ehegatten in der Trennungsphase die laufenden Lebenshaltungskosten tragen können
Grundsätzliche Verfahrensweise:
Der Ehepartner, der mehr verdient, zahlt an den anderen einen Ausgleich.
Berechnung: 
Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen beider Partner.
Es wird die Differenz beider Einkommen ermittelt
Der weniger Verdienende erhält die Hälfte der Differenz ausbezahlt 
Wenn nur ein Ehegatte erwerbstätig ist , erhält der Erwerbstätige einen Bonus und darf 4/7 des Differenzbetrages behalten.
Der Trennungsunterhalt darf nicht dazu führen, dass der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners unterschriiten wird.  Dann muss eine Quotelung erfolgen. 
Die Zahlung des Kindesunterhalts geht dem Trennungsunterhalt vor. 
Dauer der Zahlung:
Vom Zeitpunkt der Trennung bis Rechtskraft der Scheidung.
Streitpunkte:
Die Parteien vertrauen sich nicht mehr.
Sie befürchten- manchmal vielleicht zu Recht-, dass der andere trickst.
Es fehlt die Transparenz. oft auch der Durchblick.
Bei Selbständigen oder Gewerbettreibenden ist nicht der Umsatz gleich das Nettoeinkommen- daher müssen Kosten, Krankenkasse, Rentenvorsorge und Steuern berücksichtigt werden.
Ein Mediator kann Hilfestellung leisten bei der Aufklärung.
3. Kampf um die Immobilie, die Firma und andere Werte
Immobilien sind sehr oft Teil des Vermögens, das bei der Trennung auseinandergesetzt werden muss. Meist haften die Partner persönlich für die Darlehn.
In zahlreichen Fällen deckt jedoch der aktuelle Wert der Immobilie nicht die noch offenen Darlehnsforderungen. 
Ähnlich verhält es sich, wenn eine Firma vorhanden ist, bei der jedoch -wie üblich- auch Finanzierungen laufen. Wenn eine Bank durch Streit "unruhig" wird, droht eine Kündigung der Darlehn und meist ein nicht mehr beherrschbarer Dominoeffekt. Über Jahre aufgebaute Werte drohen zerschlagen zu werden. 
4. Vorsorge
Am besten ist natürlich die Vorsorge, das heißt:  in guten Tagen sollte eine Vereinbarung getroffen werden, die gewährleistet, dass in "schlechten Tagen" also bei Trennung  kein Krieg erfolgen muss. sondern alles Wesentliche gereget ist. Ist keine Vorsorge getroffen worden, kann ein Mediator Hilfestellung leisten- auch wenn schon Rechtsanwälte eingesetzt wurden.
5. Klärunghilfe oder Mediation zur Vermeidung eines Krieges 
In der Krise und bei Trennung kann ein Klärungshelfer oder Mediator Hilfestellung leisten, einen Krieg und/oder die Zerschlagung der Vermögenswerte und Zerstörung aller Beziehungen zu vermeiden.
Klärungshilfe ist eine Methode der Mediation mit dem Ziel, Klarheit bezüglich der Fakten und den Gefühlen zu schaffen und - darauf aufbauend-  tragfähige Lösungen zu finden.
Der Leitgedanke dieser Methode lautet: „Vergangenheit verstehen – Gegenwart klären – Zukunft planen“. Der Mediator, der nach dieser Methode arbeitet, heißt Klärungshelfer. Haupteinsatzfeld der Klärungshilfe sind Wirtschafts-, Ehe- und Erbkonflikte.

Nach einer anderen Methode (Kurzmediation) versucht man die Interessen , Bedürfnisse Lösungsoptionen und Alternativen in möglichst zwei Einheiten zu klären. Die Vergangenheit spielt bei Zeitdruck dann nicht die entscheidende Rolle. Es gbit viele unterschiedliche Techniken der Mediation. Jeder Mediator entwickelt seinen eigenen Stil und es muss für den Fall passen.

Der Einsatz eines Klärungshelfer ist mit Kosten verbunden.
Die Kosten einer "Kurzmediation" mit zwei Sitzungen a  2 Stunden mit einer Vorbereitungszeit von ca. 1 Stunde kostet im Durchschnitt 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. 
Bei kleineren Streitwerten sind niedrigere Honorare möglich, wenn der Fall interessant ist.
Ohne Einsatz eines Mediators/ Klärungshelfers beträgt der mögliche Schaden ein Vielfaches dieser Kosten..

 

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Verfasser: Hermann Kulzer, Wirtschaftsmediator (Dresden International University)
 
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