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08.09.2014 Eine Pleite muss nicht das Ende sein
Information Insolvenz- Alptraum eines jeden Selbständigen/Unternehmers oder Chance auf Neustart und Schuldenfreiheit?

1. Hauptursache der Insolvenz: Zu wenig Eigenkapital
Viele Unternehmer oder Selbständige starten mit wenig Eigenkapital.
Sie sind dadurch besonderen Risiken ausgesetzt durch Umsatz- oder Zahlungsausfälle oder unternehmerische Fehlentscheidungen - wie den Kauf bestimmer Maschinen oder Geräte, die sich später als zu teuer, mangelhaft oder nicht umsatzsteigernd herausstellen.

2. Angst und Konzeptlosigkeit
Die meisten Schuldner haben
  • Angst vor dem Gang zum Insolvenzgericht
  • Angst vor dem Gang zu einem qualifzierten Schuldner- und Sanierungsberater
  • große Schuldgefühle
  • keinen Plan
  • kein Konzept
  • keine Strategie
  • Keinen Mut
3. Gefahren der Konzeptlosigkeit
Viele Schuldner treiben dahin, geben eidesstattliche Versicherungen ab oder öffnen keine Post mehr- ziehen mehrfach um oder melden sich ab.
Sie kämpfen ums Überleben - ohne klare Perspektive.
Wer als Einzelunternehmer oder Selbständiger tätig ist, kann sich - anders als ein Geschäftsführer einer GmbH oder AG -  nicht strafbar machen wegen verspäteter Insovlenzanmeldung.  Eine Insolvenzverschleppung ist also nicht möglich, wenn man persönlich mit allem haftet. Der Schuldner kann aber durch das "Nichthandeln" viel Zeit verlieren.
Er kann sich auch strafbar machen wegen eines Eingehungsbetruges.
Dieser liegt dann vor, wenn der Schuldner beabsichtigt oder billigend in Kauf nimmt, dass der Geschäftspartner auf Grund der Zahlungsunfähigkeit nicht bei Fäliigkeit bezahlt werden kann.

4. Chancen durch die Insolvenzrechtsreform
Vor vielen Jahren war die Angst für dem Gang zum Insolvenzgericht möglicherweise berechtigt. Insolvenz oder Konkurs wurden früher zu Zeiten der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung in der Öffentlichkeit behandelt wie eine schwere Krankheit:
  • Der Schuldner hatte keine zweite Chance
  • Einmal pleite - immer pleite
  • Es gab keine Restschuldbefreiung 
  • Der Insolvenzverwalter wickelte meist ab
  • Der Schuldner hatte nichts mehr zu "melden"
  • Der Insolvenzverwalter hatte weniger Erfahrung in der Fortführung und der Sanierung
  • Verwertung des Vermögens zu Zerschlagungswerten
Dann gab  es aber eine Kehrtwendung mit der Insolvenzrechtsreform:
  • Zweite Chance für redliche Schuldner
  • Neustart für insolvente Unternehmer und Selbständige
  • Restschuldbefreiung und Schuldenerlass nach der Wohlverhaltensphase
  • Insolvenz ist kein Makel mehr
  • Sanierung ja, wo Sanierungsfähigkeit und  Sanierungswille gegeben ist
  • Eigenverwaltung in geeigneten Fällen wird von Gerichten akzeptiert
  • Mehrere legale Wege zur Abkürzung der Schuldenregulierung
  • Erhalt von belasteten Vermögenswerten möglich, z.B. finanziertes Haus in Sonderfällen
5.  Die ersten Schritte und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schuldenregulierung
  • Mut des Schuldners/Schuldnerin
  • Vereinbarung eines Erstberatungsgespräches bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Erstberatungsgespräch bei einem Fachanwalt
  • Check der Chemie und der Kompetenz des Anwalts
  • Honorarvereinbarung und Vollmachtserteilung
  • Zuarbeit für Anwalt
  • Analyse der Verhältnisse durch Anwalt
  • Erstanschreiben durch Anwalt an Gläubiger mit Aufforderung zur Forderungsmitteilung
  • Schuldenregulierungsvorschlag durch Fachanwalt
6. Erforderliche Angaben des Schuldners und Zuarbeit für den Anwalt
  • Persönliche Verhältnisse (Geburtsdatum und  - ort, Ehestand, Kinder, Krankheiten ua.)
  • Lebenslauf (private und berufliche Entwicklung)
  • Ursachen der Krise/Insolvenz
  • Schulden (Schuldner, Schuldenzhöhe, Schuldengrund, Titel, Sicherheit, Einreden)
  • Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen, Sicherheiten)
  • Laufendes Einkommen ( brutto, netto, Steuerklasse)
  • Pfändbares Einkommen (abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten ua.)
  • Einkommensprognose für die nächsten Jahre
  • Mögliche Zahlung von dritter Seite zur Abgeltung eines pfändbaren Betrages
  • Andere mögliche Regulierungsvorschläge, die Gläubiger gleich- oder besser stellen als bei Normalgang einer Regelinsolvenz
  • Zahlungskonditionen für diese Zahlung von dritter Seite
  • Vergleichsvorschlag zur Schuldenregulierung
Ich  habe schon zahlreiche Unternehmer/ Handwerker/ Selbständige/ Kapitalgesellschaften saniert. Schildern Sie mir kurz ihren Fall- ich sage Ihnen, ob wir Ihnen helfen können und wollen und zu welchen Konditionen.

Mailen Sie mir:
kulzer@pkl.com
oder
h.kulzer@gmx.de

oder rufen mich an:
0351 8110233






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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht Wirtschaftsmediator
 
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