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18.06.2014 Unser Kunde ist pleite! Risiko und Schutz bei Insolvenz des Geschäftspartners
Information Viele Unternehmer gehen mit Ihren Leistungen in erheblichen Umfang in Vorleistung.
Manche Handwerker und Geschäftsführer behaupten, es sei nicht auf dem Markt durchsetzbar, Sicherheiten oder Vorkasse vor Abschluss des Geschäfts exakt zu regeln oder zu besprechen.
Wir glauben, dass es Sicherungsmöglichkeiten gibt und dass diese perfekt genutzt werden müssen, um langfristig existieren zu können.
Das Ausfallrisiko ist oft sehr hoch.
Für viele Unternehmen bedeuten Forderungsausfälle die eigene Insolvenz.
Was kann ein Gläubiger also tun, um Ausfall- und Insolvenzrisiken zu minimieren?
Welche schnellen und wirksamen Maßnahmen zum Schutz gegen den vollständigen oder teilweisen Forderungsausfall können eingesetzt werden?
Was muss man wissen, wie man seine Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter absichern und effektiv durchsetzen kann?
Was sollte jeder Unternehmer oder dessen Berater wissen und beachten:

1. Datenermittlung
Viele Kaufleute, Handwerker und Geschäftsführer nutzen nicht das Spektrum der Informationsmöglichkeiten neben den bekannten Informationsquellen wie Kreditreform oder Bürgel. Jedoch sind diese Letztgenannten oft teuer und gar nicht so aktuell. Alle relevanten Daten haben diese auch nicht verfügbar. Die erforderlichen Daten zum Schutz vor Forderungsausfall müssen und können daher mit/aus anderen Quellen oder neben den bekannten Quellen genutzt werden.
Ermittlung von Firmendaten des Vertragspartners:
a) wer ist Gesellschafter und Geschäftsführer?
Einblick ins Handelsregister; Onlinehandelsregister; GBI-Suchmaschine etc.
b) welche Gesellschafterbeschlüsse wurden gefasst?
Einblick ins Handelsregister oder Abrufung der Beschlüsse über GBI oä.
c) Wo erhalten ich welche Jahresabschlüsse?
Die Jahresabschlüsse müssen mittlerweile von der Firma eingereicht werden.
Wenn nicht, kann nachgehakt werden.
d) Gibt es bereits eingeleitete Insolvenzverfahren, wenn ja, wie ist der Verfahrensstand?
Es ist - bei Nachweis des berechtigten Interesses- möglich, jederzeit Auskunft vom Insolvenzgericht zu erhalten, ob ein Verfahren anhängig ist und in welchen Stadium es sich befindet.
Dadurch können gerade die Grauzonen aufgedeckt werden, das sind die Phasen der Bearbeitung und Prüfung, in denen die Verantwortlichkeiten nicht klar sind.
e) Bekomme ich das Insolvenzgutachten?
Wenn ja, wie und was kann ich aus dem Gutachten entnehmen?
Dies erläutern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch
f) Wie und wo erhalte ich Akteneinsicht im oder nach dem Insolvenzverfahren?
Wir empfehlen vor Ort Fachanwälte einzusetzen und diese gezielt Einsicht nehmen zu lassen.

2. Krisenerkennung/ Wie erkennt man die Krise?
Entscheidend zur Vermeidung von Forderungsausfällen ist, die Krise des Kunden rechtzeitig zu erkennen. Die Krise ist bereits dann gegeben, wenn ein Dritter oder eine Bank dem Unternehmen zu normalen Konditionen keine Darlehn mehr gibt.
Die Krise ist daher einer Insolvenz vorgeschaltet. Insolvenzgründe sind:
• Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO/ drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO
• Überschuldung § 19 InsO 3. Insolvenzrecht und Ablauf des Verfahrens Die Begriffe, der Insovenzverfahrensgang und die Besonderheiten sind vielen Beteiligten unklar. Dies ist nachvollziehbar, da sich Gesetze und die Rechtsprechung oft ändern. Das Grundwissen muss turnusmäßig aktualisiert werden. Die Berater müssen sich zum Erhalt ihrer Fachanwaltstitel ständig fortbilden. Welche Begriffe und Besonderheiten sind aus Sicht des Praktikers wichtig?
• Unterscheidung: Regel- und Privatinsolvenz / Planverfahren
• Insolvenzeinleitung und Ablauf des Insolvenzverfahrens
• Zeitschiene des Verfahrens
• Verantwortliche und Grauzonen
• Gläubigerrechte und Schutz:
• Absonderung , Aussonderung, Verwertungsrechte und Kostenbeteiligung
• Insolvenzmasse, Massekosten, Verfahrenskosten, Verfahrenskostendeckung
• Verwalter und Vergütung des Verwalters
• Insolvenzgläübiger, Insolvenzforderungen; Anmeldung und Anerkennung zur Tabelle
• Insolvenzanfechtungsrecht
• Abschluss des Verfahrens Bitte Beachten Sie hierzu unsere Zusammenstellung Insolvenzrecht A-Z unter www.insoinfo.de.

3. Sicherungsmöglichkeiten
Die gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten der Absicherung werden oft nicht gekannt oder genutzt. Fragen und Probleme sind:
• Sicherungsmöglichkeiten vor der Insolvenz
• Optimierte vertragliche Regelungen, Schaffung insolvenzfester Sicherungsrechte.
• Patronatserklärungen.
• Warenkreditversicherungen.
• Vermeidung der Anfechtung von Geschäften.
• Sicherung von Geschäften mit Auslandsgesellschaften.
• Schicksal von nicht erfüllten Verträgen in der Insolvenz.
• Poolverträge.
• Durchsetzung von Rechten in der Insolvenz
• Rechte im vorläufigen Insolvenzverfahren.

4. Sonstige Maßnahmen
Wenn der Geschäftspartner/ Kunde insolvent ist und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, geben viele auf, melden Ihre Forderung im Verfahren an, buchen die Forderung aus, berichtigen die Vorsteuer und haken die Angelegenheit dann ab.
Die Profis jedoch beginnen an dieser Stelle und prüfen:
• Inanspruchnahme von Geschäftsführern, Gesellschaftern , verbundenen Unternehmen
• Haftung von Beratern des Schuldners
• Verfolgung dieser Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens
• Ansprüche gegen die Masse gegen den Insolvenzverwalter persönlich
• Begleitende strafrechtliche Maßnahmen gegen die Geschäftsleitung
• Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und Handlungsmöglichkeiten

5. Wie können professionelle Berater helfen?
Angesichts der Vielzahl heutiger Unternehmenskrisen muss bereits bei den Vertragsverhandlungen die Art und Weise der Schaffung insolvenzfester Sicherheiten dringend bedacht werden. Wir helfen Ihnen und beraten Sie kompetent und sicher:
• welche Sicherheiten Sie vor der Krise und Insolvenz schaffen müssen
• wie Sie Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren optimal durchsetzen können
• wie Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter Ihre Rechte schützen
• wann und wie Sie wirksam im Insolvenzverfahren Einfluss nehmen
• wie Gesellschafter, Vorstand und Geschäftsführer auch persönlich haften
• ob Sie Ansprüche des Insolvenzverwalters erfolgreich abwehren können
• für welche Pflichtverletzungen andere persönlich haften
• wie Sie Ihre Rechte -gerichtlich oder außergerichtlich- durchsetzen.

6. Besondere Vorsicht bei Ratenzahlungsvereinbarungen
Besondere Vorsicht muss beim Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen geübt werden.
Wenn Fehler gemacht werden und der Schuldner später in die Insolvenz gerät, werden im Zweifel sämtliche geleisteten Ratenzahlungen durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert, vgl. hierzu auch gesonderten Beitrag. Hilfe vom Fachanwalt ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Wir sind 15 Rechtsanwälte und Fachanwälte mit langer Berufserfahrung als Insolvenzverwalter und Berater und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
kulzer@pkl.com
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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