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01.09.2008 Gegeneinrede der Anfechtbarkeit auch nach Ablauf der Anfechtungfrist
Information Der Insolvenzverwalter, der die Unzulässigkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung geltend macht, weil ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit hierzu durch anfechtbare Rechtshandlungen erlangt hat, muss die Anfechtbarkeit von der objektiven Gläubigerbenachteiiligung möglicherweise entgegenstehenden Rechten des Insolvenzgläubigers nicht innerhalb der Anfechtungsfrist gerichtlich geltend machen. BGH, Urt. v. 17.07.2008 -IX ZR 148/07 (OLG Dresden) insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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