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02.09.2008 |
Schadensersatzanspruch des Schuldners gegen den Insolvenzverwalter |
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Was passiert, wenn der Insolvenzverwalter an sich unpfändbares Einkommen einzieht und es dann an die Gläubiger verteilt? Dazu folgende Entscheidung:
§§ 203, 60 InsO
Ein von dem Schuldner gegen den Treuhänder wegen der Ausschüttung unpfändbaren Vermögens erwirkter Schadensersatzanspruch fällt als Einzelschaden, der einen Ausgleich für diese die Gläubiger rechtswidrig begünstigende Maßnahme bildet, nicht in die Insolvenzmasse und unterliegt nicht der Nachtragverteilung.
BGH, Beschluss vom 10.07.2008 -IX ZB 172/07 |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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