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01.10.2008 |
Anfechtbarkeit der Globalzession / kongruente Sicherheitenbestellung: |
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BGH, ZInsO 2008, 116= ZIP 2008, 183
1. Der Sachverhalt
Die Bank B hat der Schuldnerin S ein Darlehn von 2,5 Millionen eingeräumt. Zur Sicherheit wurden sämtliche- auch künftige- Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen abgetreten (Globalzession). Die Schuldnerin veräußerte im 3 Monatszeitraum Waren für ca. 930.000 Euro. Der spätere Insolvenzverwalter des S focht die Abtretung an.
2. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Jede einzelne Forderung bei den im voraus abgetretenen Kaufpreisforderungen entsteht mit Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages. Globalzessionsverträge sind auch hinsichtlich der zukünftig entstehenden Forderungen grds. nur als kongruente Deckung anfechtbar.
3. Ergebnis
Eine Anfechtung im drei Monatszeitraum wird nur Erfolg haben, wenn es dem Insolvenzverwalter gelingt, die Kenntnis der Bank von der Zahlungsunfähigkeit zu beweisen.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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