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21.05.2003 |
Schadensersatzanspruch eines Aktienerwerbers gegen Telecom |
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Tausende von Aktienerwerbern fühlen sich durch falsche Prospekte und Bilanzangaben getäuscht und geschädigt. Ein Aktienerwerber erbat Deckungszusage von seiner Rechtsschutzversicherung für eine Klage gegen die Deutsche Telecom AG. Die Deckungszusage wurde mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Dagegen wehrte sich der Aktienerwerber erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH hat am 21.05.2003 für den Aktienerwerber entschieden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
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Verfasser: Hermann Kulzer |
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