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16.11.2012 Qimonda - Pleite: Milliardenklage gegen Infineon / Haftungsrisiken bei der Kapitalaufbringung
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Insolvenz der Qimonda
Qimonda, die Infineon Tochter, hat im Januar 2009 beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. 3200 Mitarbeiter waren allein in Dresden betroffen, weltweit 12.000.
Acht Jahre vorher hatte Siemens auf Grund des risikobehaften, kapitalintensiven Geschäfts mit Chips die Chipsparte unter der Firma Infineon Technologies AG ausgegliedert und an die Börse gebracht und dadurch die Ausfallrisiken auf die Aktionäre und staatlichen Förderer verteilt. Infineon hat sich auf Halbleiter konzentriert, für Speicherchips die Tochterfirma Qimonda gegründet und die Aktien an der Börse gehandelt.
Die Infineon Technologies AG hielt 77,5 % der Anteile. Dreistellige Millionenbeträge an staatlichen Subventionen wurden bereitgestellt zur Errichtung der modernsten Chipfabrik der Welt. Aus Dresden wurde das „Silicon Saxony“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 12 Milliarden.
Im Oktober 2008 wurde Umstrukturierungen angekündigt und der Abbau von 4000 der 12000 Arbeitsplätze, davon 1500 in Deutschland. Speicherchips erlitten auf dem Weltmarkt einen hohen Preisverfall. In der Phase der Weltwirtschaftskrise bracht das Chip- und DRAM-Geschäft um die Hälfte ein.
Qimonda war nicht mehr zu retten. Die Sanierung der Firma scheiterte. Die Gründe sind nicht ganz klar. Kurze Zeit später bommte der Markt wieder und konnte die Nachfrage kaum decken.

Folgen der Insolvenz: Klagen in Milliardenhöhe und Verlust der Arbeitsplätze
Fast alle Arbeitnehmer verloren ihren Job.
Der Insolvenzverwalter der Qimonda hat Infineon verklagt auf Schadensersatz in Höhe von 3,3 Milliarden (!) Euro, weil die Sacheinlagen bei Gründung der Gesellschaft  nicht ordnungsgemäß erbracht worden sein sollen, vgl. SZ vom 16.11. 2012. S. 21.
Infineon hat auf Grund des Prozesses eine Rückstellungen für Prozeßrisiken gebildet in Höhe von 326 Millionen (SZ vom 16.11.2012 S. 21).
Die Anwälte der Infineon bestreiten Fehler bei der Bewertung der Sacheinlagen.

Risiken bei der Kapitalaufbringung und von Konzernstrukturen
Die Aufbringung des Kapitals bei Gründung ist oft Gegenstand von Klagen. Im Falle der Insolvenz wird meist mit der Lupe geprüft, ob der Gründungsvorgang ordnungsgemäß erfolgte.
Das Vorsichtsprinzip wird oft außer Acht gelassen. Experten sollten vorher den Gründungsvorgang exakt prüfen und überwachen. Bewertungsprobleme können vermieden werden. Risikogeschäfte sollten unterbleiben.

Bei Konzernen ist das Problem des existenzvernichtenden Eingriffs zu beachten, vgl mein Beitrag unter www.insoinfo.de.


Für Fragen rund um das Gesellschafts- Insolvenz- und Sanierungsrecht stehen ich  mit einem Team von (hausinternen oder externen) Experten gerne zur Verfügung.

Ferne stehe ich bei Streitfällen für eine Wirtschaftsmediation, Klärungshilfe, Moderation oder einem Coaching (einer Partei) zur Verfügung. Manchmal können jahrelange Prozesse mit hohen Kosten und völlig unklarem Ausgang durch sachbezogenes Verhandeln vermieden werden.

Bitte beachten Sie auch meine Beiträge zur Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung auf www.insoinfo.de oder www.Fachanwaltsinfo.de oder rufen Sie mich an.


Hermann Kulzer
Master of Business Adminstration ( EHS Dresden)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator

0351 8110233
Kulzer@pkl.com
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Rechtsanwalt Fachanwalt Wirtschaftsmediator
 
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